Nach Elternzeit: Das sind Ihre Rechte und Pflichten

Die Elternzeit ermöglicht, dass Sie sich auf das neue Familienmitglied konzentrieren können – der wieder in den Job einzusteigen, kann schwierig sein.
Mit der Elternzeit gewinnen Sie nicht nur wertvolle Zeit mit Ihrem Kind, auf der anderen Seite stehen finanzielle Einbußen und offene Fragen, wie genau das mit Ihrem Job weitergehen wird. Was Sie bei der Elternzeit beachten müssen, das erfahren Sie im Folgenden.
Elternzeit: Was ist das eigentlich?
Unter der Elternzeit versteht man eine unbezahlte Auszeit vom Job, darauf haben Eltern Anspruch, um Ihre Kinder zu betreuen und zu erziehen. Die Elternzeit kann zusammen mit dem Mutterschutz in Deutschland bis zu drei Jahre pro Kind betragen. Die Freistellung vom Job können Sie recht auswählen, sie endet spätestens mit der Vollendung des achten Lebensjahres des Kindes.
Wie das Familienportal des Bundes informiert, ist ein Teil der Elternzeit vor dem dritten Geburtstag des Kindes zu nehmen. Ein anderer Teil kann in dem Zeitraum danach genutzt werden, sodass Sie die Elternzeit so legen können, wie Sie die brauchen. Während der Elternzeit bekommen Sie keinen Lohn von Ihrem Arbeitgeber, Sie können stattdessen Elterngeld beantragen.
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Wer kann Elternzeit beantragen?
Sie können unabhängig von Ihrem Partner oder Ihrer Partnerin Elternzeit beantragen, so kann es durchaus sein, dass Sie zur gleichen Zeit Elternzeit nehmen, um sich voll und ganz auf Ihre Familie zu konzentrieren. Elternzeit können Sie bekommen:
- für ein leibliches Kind
- für ein leibliches Kind Ihres Partners/Ihrer Partnerin
- für Kinder, für die Sie eine Vaterschaftsanerkennung beantragt haben
- für ein Pflegekind in Vollzeitpflege
- für Ihr Adoptivkind (auch, wenn das Verfahren noch läuft)
- für Ihr Enkelkind, wenn ein Elternteil noch minderjährig ist oder die Ausbildung vor Vollendung des 18. Geburtstages angefangen hat
- in besonderen Fällen: für Kinder naher Angehöriger.
Rechte nach der Elternzeit: So steigen Sie wieder in den Job ein
Grundsätzlich ist es so, dass Sie während Ihrer Elternzeit vor einer Kündigung geschützt sind, Sie haben ebenfalls Anspruch auf eine gleichwertige Tätigkeit und gleiches Gehalt. Trotzdem kann es manchmal schwierig werden, nach der Elternzeit wieder im Job anzukommen.
Ein Kündigungsschutz besteht bis zu vier Wochen vor Ablauf der Elternzeit, da ist sowohl eine ordentliche als auch eine außerordentliche Kündigung eingeschlossen. Sollte Ihr Arbeitgeber Sie dennoch kündigen wollen, geht das nur mit Zustimmung des Arbeits- und Sozialgerichts. Da Ihr alter Arbeitsvertrag nur ruht, gelten für Sie weiterhin die Konditionen Ihres Vertrags. Geringfügige Änderungen, was die Tätigkeit, die Arbeitszeit oder den Ort angeht, können möglich sein. Der eigentliche Kern bleibt allerdings erhalten und Sie dürfen sich nicht verschlechtern. Wenn Sie wieder in die Arbeit einsteigen, dann können Sie noch auf den Resturlaub zurückgreifen, den Sie vor der Elternzeit übrig hatten.
Probleme beim Wiedereinstieg in den Job nach der Elternzeit
Suchen Sie das Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber oder Ihrer Arbeitgeberin, wenn Sie für komplett andere Tätigkeiten eingesetzt werden. Sollte das keine Früchte tragen, dann wenden Sie sich in großen Betrieben an den Betriebsrat oder eine Frauenbeauftragte. Sollte beides nicht verfügbar sein, dann wenden Sie sich an die Antidiskriminierungsstelle des Bundes.
Das könnte Ihnen schon während der Elternzeit helfen
Das Karriereportal Kununu hat Tipps zusammengestellt, wie Sie sich schon während der Elternzeit auf einen Wiedereinstieg in den Job vorbereiten können.
- Kontakt zu Kolleginnen und Kollegen halten: Gibt es Neuheiten bei dem Arbeitsablauf? Gib es andere Änderungen? Halten Sie sich auf dem Laufenden und bleiben Sie im Gespräch.
- Den Vorgesetzten rechtzeitig kontaktieren: Bereiten Sie sich langfristig darauf vor, dass Sie bald wieder in den Job einsteigen. Das stärkt das Vertrauen.
- Erholt in den Job starten: Achten Sie darauf, dass Sie sich bei Ihrem Wiedereinstieg möglichst ausgeruht an Ihrem Arbeitsplatz zeigen.
- Informieren Sie sich über mögliche Weiterbildungen.