Kündigung: Das sollten Sie beachten, wenn sie freiwillig den Job wechseln
Der Gedanke an eine Kündigung macht vielen Angst - selbst wenn sie die Entscheidung freiwillig treffen. Mit folgenden Tipps überstehen Sie den Kündigungsprozess.
- Wer selbstständig kündigen möchte, hat einen langwierigen Prozess vor sich.
- Von Kündigungsfristen bis hin zur Berechnung des Resturlaubs gibt es vieles zu beachten.
- Folgende Tipps helfen Ihnen, sich auf Ihre Kündigung vorzubereiten.
Es ist ein typisches Phänomen: Von Tag zu Tag fällt es Ihnen schwerer in Ihrem Unternehmen glücklich zu sein und die Aufgaben beginnen Sie zu überfordern oder schlichtweg keinen Spaß mehr zu machen. Allmählich keimt der Gedanke an eine Kündigung auf. Gleichzeitig macht Ihnen das Angst, denn der Kündigungsprozess ist kompliziert und eventuell ist er auch nicht der richtige Schritt, um das Problem zu bewältigen.
Folgende Tipps helfen Ihnen, mit Ihrer Unsicherheit bezüglich einer Kündigung umzugehen:
In diesen Fällen sollten Sie ernsthaft über eine Kündigung nachdenken
Zunächst stellt sich die Frage, wann es überhaupt ratsam ist, zu kündigen - schließlich lassen sich manche Probleme auch auf andere Weise bewältigen. Wenn Sie beispielsweise das Unternehmen nur wechseln wollen, weil Sie mit den Kollegen nicht zurecht kommen*, hilft oft schon ein versöhnliches Gespräch mit den Mitarbeitern oder Sie versuchen intern die Abteilung zu wechseln.
Anders verhält es sich dagegen bei einem schwierigen Chef*. Da Sie den Vorgesetzten meist nicht direkt die Meinung sagen können, hilft oft nichts anderes, als den Job zu wechseln. Andere eindeutige Hinweise, dass eine Kündigung notwendig ist*, sind fehlende Motivation oder gesundheitliche Beeinträchtigungen durch die Arbeit.
Sollte ich ohne Alternative kündigen?
Grundsätzlich gilt: Wer bereits einen neuen Arbeitsvertrag unterzeichnen durfte, hat weniger Hemmungen bei der Kündigung. Es empfiehlt sich also, sich rechtzeitig nach einem neuen Job umzusehen, damit ein Gefühl der Sicherheit garantiert ist.
Trotzdem hat auch eine Kündigung ohne Plan B* seine Vorteile. So haben Sie beispielsweise nach Verlassen des alten Unternehmens mehr Zeit zur Verfügung, um den Kopf frei zu bekommen und sich erst einmal ganz um sich selbst zu kümmern.
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Wie verfasse ich ein Kündigungsschreiben?
Haben Sie sich dafür entschieden, Ihr Unternehmen zu verlassen, folgt schon die nächste Aufgabe: Wie verfasst man eigentlich ein Kündigungsschreiben?* Die erste Regel lautet: Nur eine Kündigung in schriftlicher Form und mit originaler Unterschrift ist gültig. Per E-Mail dürfen Sie diese also nicht versenden, wenn Sie wirksam kündigen möchten.
Im Schreiben selbst sollten Sie die Anschrift des Arbeitgebers, das aktuelle Datum, das Wort "Kündigung" in der Betreffzeile sowie den Zeitpunkt, zu dem Sie fristgerecht kündigen möchten, auf keinen Fall vergessen. Und damit ergibt sich bereits das nächste "Problem": Was gibt es bei den Fristen zu beachten?
Kündigungsfristen: Das muss beachtet werden
Kündigungsfristen sind niemals einheitlich* und unterscheiden sich von Unternehmen zu Unternehmen oder gar von Mitarbeiter zu Mitarbeiter. Wie diese bei Ihnen geregelt sind, können Sie Ihrem Arbeits- oder Tarifvertrag entnehmen. Im Regelfall ist dort eine Frist von mindestens vier Wochen zum 15. eines Monats, zum Monatsende oder zum Quartalsende angegeben.
Bevor Sie einen neuen Arbeitsvertrag unterzeichnen, sollten Sie unbedingt einen Blick auf die vereinbarten Fristen werfen, um zeitliche Überschneidungen mit dem neuen Job zu vermeiden.
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Urlaubsanspruch: Wie berechnet sich der Resturlaub?
Wichtig zu erfahren ist auch, wie viel Resturlaub einem Angestellten nach der Kündigung zur Verfügung steht. Dieser berechnet sich je nach Zeitpunkt der Kündigung: Wer sein Schreiben in der zweiten Jahreshälfte (nach dem 30. Juni) einreicht, dem steht auch der volle Jahresurlaub zu - sofern ein Mitarbeiter mindestens seit dem 1. Januar im Unternehmen gearbeitet hat. Ist in Ihrem Arbeitsvertrag allerdings eine "Pro rata temporis"-Klausel* enthalten, wird Ihnen der Resturlaub im Austrittsjahr nur anteilig berechnet.
Etwas kompliziert sieht es bei einer Kündigung in der ersten Jahreshälfte aus. Sie erhalten dann lediglich ein Zwölftel des gesamten Jahresurlaubs für jeden vollen Monat, in dem Sie noch angestellt sind.
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Was ist bei einer Freistellung zu beachten?
Häufig werden Sie nach einer Kündigung für mehrere Tage freigestellt. Dadurch kann der Resturlaub abgegolten werden. Ist die Kündigungsfrist abgelaufen und Ihnen stehen trotz Freistellung* immer noch Urlaubstage zu, dann haben Sie ein Recht darauf, diese ausbezahlt zu bekommen.
So werden Ihre letzten Tage nach der Kündigung nicht zur Blamage
Auch wenn Sie einige Kollegen und Vorgesetzten sehr wahrscheinlich nie wieder sehen werden, sollte Sie Blamagen in den letzten Wochen* unbedingt vermeiden - denn schließlich weiß man nie, wem die Mitarbeiter von Ihrem peinlichen Abschied erzählen und welche Konsequenzen das haben könnte.
Lassen Sie beispielsweise keine Aufgaben liegen, weil Sie ohnehin bald gehen. Ihre Kollegen werden über die Mehrarbeit nicht begeistert sein. Auch sollten Sie darauf verzichten, sich bei jedem einzelnen Mitarbeiter eines Unternehmens dramatisch zu verabschieden. Sprechen Sie stattdessen lieber mit Ihren unmittelbaren Kollegen.
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