Kündigung des Arbeitsvertrags: Kennen Sie die wichtigsten Regeln und Fristen?
Bei der Kündigung des Arbeitsvertrags gibt es einiges zu beachten – nicht nur bei der Kündigungsfrist. Auch das Kündigungsschreiben muss richtig formuliert sein.
- Bei der Kündigung des Arbeitsvertrags müssen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber an die festgelegten Kündigungsfristen halten.
- Die Kündigungsfrist ergibt sich aus dem Arbeitsvertrag, einem Tarifvertrag oder der gesetzlichen Kündigungsfrist. Die gesetzliche Kündigungsfrist* beträgt mindestens vier Wochen zum 15. eines Monats oder zum Monatsende.
- Spricht der Arbeitgeber die Kündigung aus, kann sich die Kündigungsfrist verlängern, wenn der Mitarbeiter schon längere Zeit im Betrieb beschäftigt ist.
- Unsere Vorlage hilft bei der richtigen Formulierung des Kündigungsschreibens.
Die Kündigung des Arbeitsvertrags bedeutet nicht nur, dass eine große Veränderung für den Arbeitnehmer bevorsteht. Will der Arbeitnehmer das Unternehmen wechseln oder der Arbeitgeber seinen Mitarbeiter entlassen, gelten auch immer bestimmte formale und rechtliche Regelungen. Die Wichtigsten zeigen wir Ihnen hier.
Wie schreibe ich eine Kündigung?
Eine Kündigung muss immer schriftlich erfolgen - also in Briefform. E-Mail oder Fax genügen nicht. So sieht es das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) in § 623 vor. Außerdem muss die Kündigung des Arbeitsvertrags immer mit vollem Namen unterschrieben werden.
Eine entsprechende Muster-Formulierung könnte etwa so aussehen:
Kündigung meines Arbeitsvertrags
Sehr geehrte(r) Frau/Herr …,
hiermit kündige ich meinen Arbeitsvertrag vom …. ordentlich und fristgerecht zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
Bitte bestätigen Sie mir den Erhalt der Kündigung schriftlich. Darüber hinaus bitte ich Sie, mir ein qualifiziertes Arbeitszeugnis auszustellen.
Ich bedanke mich für die gute Zusammenarbeit in den vergangenen Jahren und wünsche Ihnen für die Zukunft alles Gute.
Mit freundlichen Grüßen
Unterschrift des Arbeitnehmers
Was Sie beim Kündigungsschreiben außerdem beachten müssen, erfahren Sie hier.

Kündigungsfrist: Wann muss ich kündigen?
Wenn Arbeitnehmer ihren Job wechseln, müssen Sie auch immer die richtige Kündigungsfrist einhalten.
- Gesetzliche Kündigungsfrist: Das Gesetz (§ 622 BGB) sieht eine Kündigungsfrist von mindestens vier Wochen zum 15. eines Monats oder zum Monatsende vor. Für Mitarbeiter in der Probezeit gilt eine gesetzliche Kündigungsfrist von zwei Wochen. Mehr zur gesetzlichen Kündigungsfrist lesen Sie hier.
- Im Arbeitsvertrag bzw. im Tarifvertrag können andere Kündigungsfristen festgelegt sein, die über die gesetzliche Kündigungsfrist hinaus geht. Oft werden etwa Kündigungsfristen von drei Monaten zum Monatsende oder zum Quartalsende vereinbart.
Wollen Sie Ihr Arbeitsverhältnis vorzeitig beenden, werfen Sie also immer zuerst einen Blick in Ihren Arbeitsvertrag, um die richtige Kündigungsfrist zu erfahren.
Kündigung durch Arbeitgeber: Beschäftigungszeiten im Betrieb entscheiden
Will der Arbeitgeber einem Mitarbeiter kündigen, muss er laut Gesetz die Beschäftigungszeit im Betrieb berücksichtigt. Dadurch kann sich die Kündigungsfrist verlängern - zum Vorteil der gekündigten Mitarbeiter. So bleibt mehr Zeit, eine neue Arbeitsstelle zu finden.
Dauer des Arbeitsverhältnisses | Kündigungsfrist |
---|---|
0 bis 6 Monate (Probezeit) | 2 Wochen zu jedem beliebigen Tag |
7 Monate bis 2 Jahre | 4 Wochen zum 15. oder zum Ende des Kalendermonats |
2 Jahre | 1 Monat zum Ende des Kalendermonats |
5 Jahre | 2 Monate zum Ende des Kalendermonats |
8 Jahre | 3 Monate zum Ende des Kalendermonats |
10 Jahre | 4 Monate zum Ende des Kalendermonats |
12 Jahre | 5 Monate zum Ende des Kalendermonats |
15 Jahre | 6 Monate zum Ende des Kalendermonats |
20 Jahre | 7 Monate zum Ende des Kalendermonats |
Aus welchen Gründen kann mir der Arbeitgeber kündigen?
Wer einem Mitarbeiter kündigen will, der muss zahlreiche gesetzliche Regelungen beachten. So muss eine Kündigung etwa immer "sozial gerechtfertigt" sein. Das legt das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) fest, das in allen Betrieben ab elf Mitarbeitern (Vollzeit) greift. Erfahren Sie hier mehr zum Kündigungsschutzgesetz.
Bei Kündigungen durch den Arbeitgeber unterscheidet man zwischen einer ordentlichen Kündigung, die eine Kündigungsfrist vorsieht, und einer außerordentlichen Kündigung, die meist fristlos erfolgt.
Sprechen Arbeitgeber eine ordentliche Kündigung aus, geschieht dies in der Regel aus folgenden Gründen:
- Betriebsbedingte Kündigung: Der Arbeitgeber entlässt Mitarbeiter, weil es der Betrieb erfordert - etwa weil die Aufträge ausbleiben oder das Unternehmen pleite geht. Eine Weiterbeschäftigung im Unternehmen muss auf jeden Fall ausgeschlossen sein. Unter welchen Voraussetzungen Sie eine betriebsbedingte Kündigung erhalten können, erfahren Sie hier.
- Verhaltensbedingte Kündigung: Diese können immer dann ausgesprochen werden, wenn ein Mitarbeiter seinen Arbeitspflichten aus dem Arbeitsvertrag nicht nachkommt oder Anweisungen des Chefs nicht befolgt werden. Eine weitere Zusammenarbeit für den Arbeitgeber muss dabei unzumutbar sein. Welche Verhaltensweisen zu einer Kündigung führen können, lesen Sie hier.
- Personenbedingte Kündigung: In diesem Falle liegt die Kündigung* am Mitarbeiter als Person selbst. Sind dessen Eigenschaften und Fähigkeiten so eingeschränkt, dass er seinen Pflichten aus dem Arbeitsvertrag nicht mehr nachkommen kann bzw. der Arbeitgeber gravierende Nachteile von seiner Weiterbeschäftigung hätte, darf er dem Mitarbeiter unter bestimmten Voraussetzungen kündigen - etwa bei einer längeren Krankheit, manchmal auch bei vielen häufigen Krankheiten. In allen Fällen jedoch nur, wenn die Prognosen für die Zukunft negativ sind. Welche weiteren Gründe es für eine personenbedingte Kündigung gibt, erfahren Sie hier.
Fristlose Kündigung: Nur aus wichtigem Grund
Für eine fristlose Kündigung müssen "wichtige Gründe" vorliegen, wie es das Gesetz laut § 626 BGB verlangt - dann nämlich, wenn es sich um einen schweren Verstoß des Mitarbeiters handelt und es dem Arbeitgeber nicht zumutbar wäre, das Dienstverhältnis weiter aufrecht zu erhalten. Welche Gründe das sein können und unter welchen Voraussetzungen eine fristlose Kündigung erfolgen kann, erfahren Sie hier.
Das selbe gilt auch, wenn Mitarbeiter fristlos kündigen wollen. Gerät etwa ein Unternehmen mit seinen Lohnzahlungen in Verzug oder werden Vorgesetzte ausfällig, können Mitarbeiter in vielen Fällen sofort aus ihrem Vertrag. Hier erfahren Sie weitere Gründe und was Mitarbeiter bei einer fristlosen Kündigung beachten sollten.
Welchen Urlaubsanspruch habe ich bei Kündigung?
Egal, ob Arbeitnehmer oder Arbeitgeber kündigen: Wer mindestens ein halbes Kalenderjahr in einem Unternehmen gearbeitet hat, hat bei einer Kündigung den vollen Anspruch auf Urlaub. Wie Sie den Resturlaub bei einer Kündigung berechnen, und wieso der Zeitpunkt der Kündigung eine wichtige Rolle spielt, erfahren Sie hier.
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Abfindung bei Kündigung: Wer bekommt Geld?
Bei einer Abfindung handelt es sich um eine einmalige Zahlung, die Arbeitnehmer bei einer Kündigung seitens des Betriebs finanziell unterstützen und entschädigen soll. Bei einer Kündigung haben Mitarbeiter zwar keinen grundsätzlichen Anspruch auf eine Abfindung, dennoch werden sie in bestimmten Fällen oft gezahlt. Wann eine Abfindung winkt, erfahren Sie hier. (as) *Merkur.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.