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Kündigung des Arbeitsvertrags: Kennen Sie die wichtigsten Regeln und Fristen?

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Von: Andrea Stettner

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Bei der Kündigung des Arbeitsvertrags gibt es einiges zu beachten – nicht nur bei der Kündigungsfrist. Auch das Kündigungsschreiben muss richtig formuliert sein.

Die Kündigung des Arbeitsvertrags bedeutet nicht nur, dass eine große Veränderung für den Arbeitnehmer bevorsteht. Will der Arbeitnehmer das Unternehmen wechseln oder der Arbeitgeber seinen Mitarbeiter entlassen, gelten auch immer bestimmte formale und rechtliche Regelungen. Die Wichtigsten zeigen wir Ihnen hier.

Wie schreibe ich eine Kündigung?

Eine Kündigung muss immer schriftlich erfolgen - also in Briefform. E-Mail oder Fax genügen nicht. So sieht es das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) in § 623 vor. Außerdem muss die Kündigung des Arbeitsvertrags immer mit vollem Namen unterschrieben werden.

Eine entsprechende Muster-Formulierung könnte etwa so aussehen:

Kündigung meines Arbeitsvertrags

Sehr geehrte(r) Frau/Herr …,

hiermit kündige ich meinen Arbeitsvertrag vom …. ordentlich und fristgerecht zum nächstmöglichen Zeitpunkt.

Bitte bestätigen Sie mir den Erhalt der Kündigung schriftlich. Darüber hinaus bitte ich Sie, mir ein qualifiziertes Arbeitszeugnis auszustellen.

Ich bedanke mich für die gute Zusammenarbeit in den vergangenen Jahren und wünsche Ihnen für die Zukunft alles Gute.

Mit freundlichen Grüßen

Unterschrift des Arbeitnehmers

Was Sie beim Kündigungsschreiben außerdem beachten müssen, erfahren Sie hier.

Kündigungsfrist, Formulierung, Arbeitsrecht: Bei einer Kündigung gibt es für Arbeitnehmer und Arbeitgeber einiges zu beachten.
Kündigungsfrist, Formulierung, Arbeitsrecht: Bei einer Kündigung gibt es für Arbeitnehmer und Arbeitgeber einiges zu beachten. © dpa/Patrick Pleul

Kündigungsfrist: Wann muss ich kündigen? 

Wenn Arbeitnehmer ihren Job wechseln, müssen Sie auch immer die richtige Kündigungsfrist einhalten.

Wollen Sie Ihr Arbeitsverhältnis vorzeitig beenden, werfen Sie also immer zuerst einen Blick in Ihren Arbeitsvertrag, um die richtige Kündigungsfrist zu erfahren.

Kündigung durch Arbeitgeber: Beschäftigungszeiten im Betrieb entscheiden

Will der Arbeitgeber einem Mitarbeiter kündigen, muss er laut Gesetz die Beschäftigungszeit im Betrieb berücksichtigt. Dadurch kann sich die Kündigungsfrist verlängern - zum Vorteil der gekündigten Mitarbeiter. So bleibt mehr Zeit, eine neue Arbeitsstelle zu finden.

Dauer des ArbeitsverhältnissesKündigungsfrist
0 bis 6 Monate (Probezeit)2 Wochen zu jedem beliebigen Tag
7 Monate bis 2 Jahre4 Wochen zum 15. oder zum Ende des Kalendermonats
2 Jahre1 Monat zum Ende des Kalendermonats
5 Jahre2 Monate zum Ende des Kalendermonats
8 Jahre3 Monate zum Ende des Kalendermonats
10 Jahre4 Monate zum Ende des Kalendermonats
12 Jahre5 Monate zum Ende des Kalendermonats
15 Jahre6 Monate zum Ende des Kalendermonats
20 Jahre7 Monate zum Ende des Kalendermonats

Aus welchen Gründen kann mir der Arbeitgeber kündigen? 

Wer einem Mitarbeiter kündigen will, der muss zahlreiche gesetzliche Regelungen beachten. So muss eine Kündigung etwa immer "sozial gerechtfertigt" sein. Das legt das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) fest, das in allen Betrieben ab elf Mitarbeitern (Vollzeit) greift. Erfahren Sie hier mehr zum Kündigungsschutzgesetz.

Bei Kündigungen durch den Arbeitgeber unterscheidet man zwischen einer ordentlichen Kündigung, die eine Kündigungsfrist vorsieht, und einer außerordentlichen Kündigung, die meist fristlos erfolgt.

Sprechen Arbeitgeber eine ordentliche Kündigung aus, geschieht dies in der Regel aus folgenden Gründen:  

Fristlose Kündigung: Nur aus wichtigem Grund

Für eine fristlose Kündigung müssen "wichtige Gründe" vorliegen, wie es das Gesetz laut  § 626 BGB verlangt - dann nämlich, wenn es sich um einen schweren Verstoß des Mitarbeiters handelt und es dem Arbeitgeber nicht zumutbar wäre, das Dienstverhältnis weiter aufrecht zu erhalten. Welche Gründe das sein können und unter welchen Voraussetzungen eine fristlose Kündigung erfolgen kann, erfahren Sie hier.

Das selbe gilt auch, wenn Mitarbeiter fristlos kündigen wollen. Gerät etwa ein Unternehmen mit seinen Lohnzahlungen in Verzug oder werden Vorgesetzte ausfällig, können Mitarbeiter in vielen Fällen sofort aus ihrem Vertrag. Hier erfahren Sie weitere Gründe und was Mitarbeiter bei einer fristlosen Kündigung beachten sollten.

Welchen Urlaubsanspruch habe ich bei Kündigung?

Egal, ob Arbeitnehmer oder Arbeitgeber kündigen: Wer mindestens ein halbes Kalenderjahr in einem Unternehmen gearbeitet hat, hat bei einer Kündigung den vollen Anspruch auf Urlaub. Wie Sie den Resturlaub bei einer Kündigung berechnen, und wieso der Zeitpunkt der Kündigung eine wichtige Rolle spielt, erfahren Sie hier.

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Abfindung bei Kündigung: Wer bekommt Geld?

Bei einer Abfindung handelt es sich um eine einmalige Zahlung, die Arbeitnehmer bei einer Kündigung seitens des Betriebs finanziell unterstützen und entschädigen soll. Bei einer Kündigung haben Mitarbeiter zwar keinen grundsätzlichen Anspruch auf eine Abfindung, dennoch werden sie in bestimmten Fällen oft gezahlt. Wann eine Abfindung winkt, erfahren Sie hier. (as) *Merkur.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.

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