Homeoffice und kein Internet? Dann müssen Arbeitnehmer schnell handeln – Experte klärt auf

Egal ob Internetstörung oder ein kaputter Router: Wer im Homeoffice kein Internet hat, kann nicht arbeiten und muss deshalb schnell handeln. Ein Experte klärt über die richtigen Schritte auf.
Schon vor der Corona-Pandemie gehörten Internetstörungen oder ein schlechtes WLAN zu den leidigen Ärgernissen im Homeoffice*. Doch wenn am heimischen Schreibtisch plötzlich das Internet streikt und die Arbeit somit unmöglich wird, dürfen Arbeitnehmer nicht lange zögern.
Homeoffice: Kein Internet? Schnell den Arbeitgeber informieren
Wer aufgrund einer Störung oder anderer Probleme mit dem Internet nicht arbeiten kann, sollte unverzüglich den Arbeitgeber darüber informieren. Das erklärt Karsten Klug von der Kanzlei „Elblaw Rechtsanwälte“ dem Online-Portal Mopo.de. Wer in einem Unternehmen mit Betriebsrat arbeitet, bei dem hilft ein Blick in die Betriebsvereinbarung zum Homeoffice. Dort sei der Umgang mit Störsituationen oft geregelt, so der Anwalt.
Falls Sie öfter Probleme mit dem Internet haben, könnte ein neuer WLAN-Router (werblicher Link) vielleicht Abhilfe schaffen.
Lesen Sie auch: Wer im Homeoffice arbeitet, fliegt: Firma in Bayern droht Beschäftigten in der Corona-Krise mit Kündigung.
Sehen Sie im Video: Die größten WLAN-Störer im Homeoffice
Arbeitgeber kann bei Internetausfall anweisen, ins Büro zu kommen
Der Vorgesetzte kann seine Mitarbeiter dann anweisen, ins Büro zu kommen und dort weiterzuarbeiten – selbst während der Corona-Pandemie. Das erlaubt ihm sein Direktionsrecht. Einzige Voraussetzung sei nur, dass der Arbeitgeber über ein entsprechendes Hygienekonzept fürs Büro verfüge, so der Anwalt, schließlich habe er auch eine Fürsorgepflicht. Wer zu einem besonders gefährdeten Personenkreis gehört, könne sich dieser Anweisung jedoch widersetzen, klärt Klug auf. Dies müssen Arbeitnehmer jedoch mit einem entsprechendem Attest belegen.
Internetausfall: Muss die Zeit nachgearbeitet werden?
Doch muss die ausgefallene Zeit nachgearbeitet werden? „Dass das Internet ausfällt, zählt zum Betriebsrisiko, das grundsätzlich der Arbeitgeber trägt“, erläutert Jan Hofer, Fachanwalt für Arbeitsrecht dem Online-Portal np-coburg.de. Deshalb müssten Arbeitnehmer die Zeit auch nicht nacharbeiten, in der sie wegen des Ausfalls nicht arbeiten konnten.
Kein Gehalt ohne Netz?
Übrigens: Das Gehalt wird weitergezahlt, auch wenn Sie wegen eines Internetausfalls vorübergehend nicht im Homeoffice arbeiten können. Sie verdienen Ihrer Meinung nach ohnehin zu wenig? Vielleicht hilft ein Jobwechsel: In welchen Berufen Sie 2021 am meisten Geld verdienen, lesen Sie hier. (as) *Merkur.de ist Teil des bundesweiten Ippen-Zentral-Redaktionsnetzwerks.
Auch interessant: Experiment: Start-up Chef zahlt jedem Mitarbeiter das gleiche Gehalt – das ist passiert.
Wollen Sie über aktuelle Karriere-News auf dem Laufenden bleiben? Dann folgen Sie unserer Branchenseite auf dem Karriereportal Xing.
Quellen: Mopo.de, np-coburg.de.
Dieser Artikel enthält Affiliate-Links.