Hartz-IV-Empfängern drohen wieder Sanktionen - Sätze sollen ab 2021 steigen

Wer jetzt von einer Kündigung betroffen ist, sollte so schnell wie möglich Kontakt zur Bundesagentur für Arbeit aufnehmen. Was Betroffene wissen sollten - hier die Neuheiten.
- Hartz-IV-Empfänger müssen von nun an wieder mit Sanktionen rechnen.
- Denn nun sind die Jobcenter wieder für den Publikumsverkehr geöffnet.
- Derweil soll die Hartz-IV-Grundsicherung im kommenden Jahr steigen.
Hartz-IV-Empfängern drohen wieder Sanktionen - Sätze sollen ab 2021 steigen
Update vom 03.07.2020: Hartz-IV-Empfänger müssen von sofort an wieder mit Sanktionen rechnen, sollten sie gegen Auflagen der Jobcenter verstoßen. Eine entsprechende Weisung habe die Bundesagentur für Arbeit* in Absprache mit dem Bundesarbeitsministerium an die Jobcenter herausgegeben, heißt es in einem Bericht der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Hintergrund sei die Wiederöffnung der Jobcenter für den Publikumsverkehr. Die Aussetzung der Sanktionen sei vor allem deswegen erfolgt, weil Betroffene nicht in die Jobcenter kommen konnten. Die Jobcenter waren wegen der Corona-Krise für den Publikumsverkehr geschlossen worden. Nun sind die Job-Center wieder für den Publikumsverkehr geöffnet, wie „faz.net“ berichtete.
Hartz IV: Diese Sätze sollen ab 2021 gelten
Berichten zufolge soll es unterdessen für knapp sechs Millionen Erwachsene und Kinder in der Hartz-IV-Grundsicherung im kommenden Jahr etwas mehr Geld geben: Der Monatsbetrag für den Lebensunterhalt eines alleinstehenden Erwachsenen solle um sieben Euro auf 439 Euro steigen, berichtete das „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ am Donnerstag unter Berufung auf einen ersten Entwurf des Arbeitsministeriums. Neu sei, dass auch Kosten für Mobiltelefone bei der Ermittlung des Bedarfs berücksichtigt würden. Besonders stark angehoben würden die Zahlungen für Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren sowie für Kinder bis fünf Jahren.
Update vom 02.07.2020: Durch die Folgen der Coronakrise ist die Arbeitslosigkeit in Deutschland weiter angestiegen. Im Juni waren 2,853 Millionen Menschen ohne Job, 40.000 mehr als noch im Mai, wie "Spiegel Online" berichtete - und 637.000 mehr als vor einem Jahr. Die neuen Zahlen stammen von der Bundesagentur für Arbeit. Die Arbeitslosenquote stieg somit um 0,1 Prozentpunkte auf 6,2 Prozent. Normalerweise sinke die Zahl der Arbeitslosen im Juni am Ende der Frühjahrsbelebung saisonbedingt, heißt es weiter auf "Spiegel Online".
Deutschland drohen mehr als drei Millionen Arbeitslose
Update vom 23.06.2020: Durch die Coronakrise dürfte die Zahl der Arbeitslosen in Deutschland erstmals seit zehn Jahren im Sommer wieder über drei Millionen steigen. "Wir werden im Sommer voraussichtlich die Drei-Millionen-Marke überschreiten", sagte der Chef der Bundesagentur für Arbeit, Detlef Scheele der "Süddeutschen Zeitung". Scheele hoffe aber, dass sich die Lage nach dem Sommer bessere, schreibt Spiegel Online. Damit die Arbeitslosenzahl im Herbst wieder sinke, müssten jetzt die Lockerungen der Corona-Restriktionen in der Gastronomie oder Reisebranche wirken, der Welthandel in Gang kommen und das Konjunkturpaket der Bundesregierung "zünden".
Arbeitslosengeld II kann jetzt auch digital beantragt werden
Update vom 16.06.2020: Arbeitslosengeld II online beantragen statt einen sechsseitigen Papierantrag zu stellen - das ist jetzt auch in den kommunalen Jobcentern möglich, wie es in einer Mitteilung auf Bundesregierung.de vom 15. Juni heißt. Benötigte Nachweise können demnach direkt hochgeladen werden und gehen digital an das Jobcenter.
"Der neue Online-Antrag vereinfacht die Abläufe rund um das Arbeitslosengeld II", heißt es auf der Internetseite der Bundesregierung: "Im Vergleich zum sechsseitigen Papierantrag ist er sehr leicht auszufüllen. Er ist übersichtlich gestaltet, relevante Informationen werden nur einmal und basierend auf vorherigen Antworten abgefragt, eingebettete Hilfetexte liefern Erklärungen und sind leicht verständlich. Die Antragsdaten werden komplett online eingegeben. Notwendige Nachweise können direkt per Computer oder Smartphone hochgeladen werden. Der fertige Antrag wird anschließend digital und sicher an das zuständige kommunale Jobcenter übermittelt."
Arbeitslos in Coronakrise: Das sollte man bei der Jobsuche beachten
Artikel vom 11. Mai 2020: Wer in der Coronakrise* seinen Job verliert, sollte so schnell wie möglich Kontakt zur Bundesagentur für Arbeit aufnehmen. Normalerweise spricht man dort persönlich vor. Die Jobcenter und Arbeitsagenturen sind für den Publikumsverkehr seit Mitte März allerdings geschlossen. Alle persönlichen Gesprächstermine entfielen deshalb. "Sie müssen diese Termine nicht absagen, Sie müssen diesbezüglich auch nicht anrufen", informiert die Agentur für Arbeit hierzu. Betroffene können sich statt persönlich vorzusprechen telefonisch oder über die "eServices" auf der Internetseite bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend melden.
Lesen Sie hier: So berechnen Sie das Kurzarbeitergeld - und das gilt, wenn Sie krank werden
Gekündigt in der Coronakrise: Diese Fristen gelten bei der Agentur für Arbeit
Die Fristen gelten wie gehabt: Beschäftigte müssen sich, wenn das Arbeitsverhältnis endet, spätestens drei Monate vorher arbeitssuchend melden. Erfahren Betroffene weniger als drei Monate vorher von ihrer Kündigung*, müssen sie innerhalb von drei Tagen Bescheid geben.
Man sollte sich also auf jeden Fall an die Fristen halten, um keine Nachteile zu erleiden - auch in der Coronakrise. Denn: Halte ein Arbeitnehmer die Frist nicht ein, könne eine Sperrzeit von einer Woche drohen, informierte die Arbeitsagentur. Es sei denn, man kann coronabedingt tatsächlich nichts dafür. In solchen Fällen zeigt die Arbeitsagentur in Corona-Zeiten Kulanz, wie es etwa in einem Bericht auf welt.de heißt: "Kann ein Arbeitnehmer nachweisen, dass er die Agentur partout nicht erreichen konnte – wenn etwa, wie in der ersten Hochphase der Coronakrise geschehen, die Telefonleitungen der Arbeitsagentur zusammenbrechen –, lassen die Agenturmitarbeiter durchaus mit sich reden."
Lesen Sie hier: Mit diesen zwölf Fragen beeindrucken Sie jeden Personaler
Coronakrise: Arbeitnehmer melden sich telefonisch arbeitslos
"Derzeit können sich Arbeitnehmer telefonisch arbeitslos melden und erhalten dann einen Antrag auf Arbeitslosengeld", berichtet das Portal zudem (Stand: 6. Mai). "Diesen füllen sie online aus. Erforderliche Unterlagen, etwa der Sozialversicherungsausweis, das Kündigungsschreiben oder der Arbeitsvertrag sowie einen Lebenslauf reichen Sie ebenfalls elektronisch ein."
Ob Ihnen Arbeitslosengeld zustehe, entscheide die Arbeitsagentur zunächst ohne einen persönlichen Gesprächstermin. "Sobald sie wieder öffnet, verschickt sie eine Einladung, damit der Arbeitnehmer die Arbeitslosmeldung persönlich nachholen kann. Hierbei muss er seinen Personalausweis beziehungsweise seinen Pass mit Meldebescheinigung mitbringen."
Erfahren Sie hier: Geld vom Staat: Diese Angebote und Hilfen gibt es für Beschäftigte in Kurzarbeit
Anspruch auf Arbeitslosengeld? Das sind die Bedingungen
Für den Anspruch auf Arbeitslosengeld nennt die Arbeitsagentur folgende Bedingungen:
- "Sie erfüllen die Anwartschaftszeit. Das bedeutet meist: Sie waren in den 30 Monaten vor Arbeitslosmeldung mindestens 12 Monate versicherungspflichtig beschäftigt. Dabei können mehrere Beschäftigungen zusammengerechnet werden." Es gebe aber auch die "kurze Anwartschaft", heißt es in dem Bericht auf Welt.de unter Berufung auf die Arbeitsagentur: Durch sie hätten auch diejenigen Anspruch auf Arbeitslosengeld, die zuvor weniger als zwölf Monate versicherungspflichtig beschäftigt waren – wenn sie zum Beispiel häufig Jobs hatten, die auf wenige Monate befristet waren.
- Sie haben sich bei Ihrer Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet.
- Sie sind ohne Beschäftigung, können aber eine versicherungspflichtige Beschäftigung ausüben (mindestens 15 Stunden pro Woche).
- Sie suchen eine versicherungspflichtige Beschäftigung und arbeiten dabei mit der Agentur für Arbeit zusammen.
Lesen Sie hier: Hygiene und Infektionsschutz bei der Arbeit: Neue Regeln in Coronakrise
Das Arbeitslosengeld berechnen? Was Sie dazu wissen sollten
So wird das Arbeitslosengeld der Arbeitsagentur zufolge berechnet:
- Grundlage der Berechnung ist Ihr Brutto-Arbeitsentgelt (Gehalt) der vergangenen 12 Monate. Dieser Betrag wird geteilt durch die Anzahl der Tage eines Jahres, also 365. Das Ergebnis ist Ihr Brutto-Arbeitsentgelt pro Tag.
- Davon werden die Lohnsteuer, der Solidaritätszuschlag und ein Pauschalbetrag für die Sozialversicherung in Höhe von 20 Prozent abgezogen. (Diese Abzüge dienen nur der Berechnung und werden nicht tatsächlich abgeführt.) Das Ergebnis ist Ihr Netto-Entgelt pro Tag.
- 60 Prozent dieses Netto-Entgelts sind der Betrag, den Sie als Arbeitslosengeld pro Tag erhalten. Er erhöht sich auf 67 Prozent, falls Sie oder Ihr Ehe-/Lebenspartner ein Kind oder mehrere Kinder haben.
Weitere Informationen zum Arbeitslosengeld gibt es hier.
Auch interessant: Zahlen zum Muttertag belegen neuen Trend unter Müttern - hätten Sie es gedacht?
Wollen Sie über aktuelle Karriere-News auf dem Laufenden bleiben? Dann folgen Sie unserer Branchenseite auf dem Karriereportal Xing.
ahu
*Merkur.de ist Teil des bundesweiten Ippen-Zentral-Redaktionsnetzwerks.