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Eine fristlose Kündigung bei Unterschlagung von Trinkgeld ist rechtens

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Von: Carina Blumenroth

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Ein PC mit einem Kündigungsbrief.
Fristlos gekündigt, weil man Trinkgeld unterschlagen hat? Ein Arbeitsgericht hat das so bestätigt. © Imago

Wenn ein Beschäftigter Trinkgeld unterschlägt, welches für alle Mitarbeiter gedacht war, dann ist eine fristlose Kündigung rechtens, entschied ein Gericht.

Das Arbeitsgericht in Siegburg verhandelte im Sommer einen Fall, in dem es um eine fristlose Kündigung nach einer Unterschlagung von Trinkgeld ging. Das Gericht stellte fest, dass die fristlose Kündigung rechtens ist. Laut dem Fachportal Haufe ist das Urteil noch nicht rechtskräftig – der Gekündigte kann Berufung beim Landesarbeitsgericht einlegen. Was war aber passiert?

Fristlose Kündigung wegen Trinkgeld

Der gekündigte Arbeitnehmer war bereits seit mehreren Jahren als Kfz-Technikmeister in einer Werkstatt beschäftigt. In der Werkstatt ist es Usus, dass regelmäßig Schrotthändler entsorgtes Material abholen – da es sich um keine Verkaufsware handelt, zahlen die Schrotthändler bei Abholung immer etwas in die Trinkgeldkasse der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Da die Abholung in regelmäßigen Abständen erfolgt, ist es so, dass immer wieder größere Beträge Trinkgeld zusammenkommen. In der Werkstatt wird das Geld aus der Trinkgeldkasse grundsätzlich auf alle Beschäftigten verteilt.

Unterschlagung gilt als Kündigungsgrund

Im Januar soll der gekündigte Mitarbeiter während seiner Schicht eine größere Summe Bargeld für die Trinkgeldkasse erhalten haben. Dabei handele es sich um 235 Euro, von denen lediglich 70 Euro in der gemeinsamen Trinkgeldkasse aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gelandet seien. Den Rest von 165 Euro soll der Mitarbeiter für sich behalten haben.

Als sein Chef dies mitbekommen habe, kündigte er den Mitarbeiter fristlos. Der Mitarbeiter legte Kündigungsschutzklage ein, damit scheiterte er jedoch vor dem Arbeitsgericht. Dieses merkte eine erhebliche Pflichtverletzung an, weil der Mann das Geld zu Unrecht behalten habe.

Bei Prozess: Kläger macht widersprüchliche Angaben

Der gekündigte Mitarbeiter gab an, dass das Geld von einer Werkbank stamme, die er verkauft habe. Das zweifelt das Gericht an, da er keine Angaben zum Gewicht der Werkbank machen konnte, noch andere Details zum Verkauf wusste. Das Gericht rechnete dem Mann vor, dass die Werkbank wohl rund 600 Kilo gewogen haben müsse, damit ein Preis von 165 Euro dabei herausspringe. Angeblich sollen dann noch andere Gegenstände veräußert worden sein, um auf die besagte Summe zu kommen. Das Gericht zweifelte die Richtigkeit der Aussagen an.

Fristlose Kündigung: Das sind Gründe dafür

Wenn eine fristlose Kündigung ausgesprochen wird, dann müssen schwerwiegende Gründe vorliegen. Laut Finanztip können das unter anderem die Folgenden sein:

Ein Arbeitgeber kann aus „wichtigen Gründen“ außerordentlich kündigen, den Grund muss dieser erst auf Nachfrage darlegen. Wichtige Gründe können unter anderem Betrug, Diebstahl und Veruntreuung sein. Im Gesetz gibt es keine Liste, die darlegt, wann ein Arbeitgeber außerordentlich kündigen darf, das ist abhängig vom Einzelfall. Grundsätzlich ist es aber auch denkbar, dass ein Arbeitnehmer oder eine Arbeitnehmerin gekündigt wird, wenn diese/r sich geschäftsschädigend über den Arbeitgeber im Internet geäußert hat. Aber auch Drogenkonsum, Vortäuschen einer Arbeitsunfähigkeit oder Arbeitszeitbetrug können Gründe für eine Kündigung sein.

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