1. Wetterauer Zeitung
  2. Ratgeber
  3. Karriere

Erkältungswelle rollt: Was Arbeitnehmer bei der neuen Krankmeldung beachten müssen

Erstellt:

Von: Andrea Stettner

Kommentare

Eine Erkältungswelle geht derzeit durch Deutschland – gleichzeitig wurde der digitale AU-Schein eingeführt. Was sich jetzt bei der Krankmeldung ändert.

Nachdem im vergangenen Jahr die Zahl der Grippe-Infektionen und Erkältungskrankheiten überschaubar war, rollt 2021 die Erkältungswelle dafür umso früher und auch heftiger* durch die Bundesrepublik. Experten machen dafür unter anderem die letztjährigen Corona-Schutzmaßnahmen verantwortlich. Lockdown, Masken & Co. haben zwar einerseits für weniger Erkrankungen gesorgt – gleichzeitig konnte das Immunsystem jedoch auch nicht „trainieren“. Und so kommt es dazu, dass in diesem Jahr vor allem viele Kinder, aber auch Erwachsene unter Atemwegserkrankungen leiden. Dementsprechend steigt auch die Zahl der Krankschreibungen wieder an.

Neue AU 2021: Das ändert sich bei der Krankmeldung, wenn der gelbe Zettel wegfällt

Bei der Krankmeldung beim Arbeitgeber gibt es in diesem Jahr jedoch einige Änderungen: Im Oktober 2021 wurde die digitale Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) eingeführt. Der „gelbe Schein“, der die Krankheit des Arbeitnehmers belegen soll und die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall garantiert, wird nun elektronisch an die Krankenkassen übermittelt. Allerdings nicht von allen: Weil noch nicht alle Arztpraxen die technischen Voraussetzungen für die elektronische Übermittlung erfüllen, hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) eine Übergangsfrist für die Umstellung bis 31. Dezember 2021 eingeräumt.

Ab Juli 2022 sollen die Arztpraxen dann auch die Ausfertigung für den Arbeitgeber automatisch weiterleiten. Für Arbeitnehmer fällt dann das lästige Verschicken der Krankmeldung an Krankenkasse und Arbeitgeber weg.

Eine Frau putzt sich die Nase und liegt krank im Bett. Zur Herbstzeit rollt wieder eine Erkältungswelle durch Deutschland.
Zur Herbstzeit rollt wieder eine Erkältungswelle durch Deutschland. © Maurizio Gambarini/dpa

Krankmeldung für Krankenkasse: Arbeitnehmer sollten prüfen, ob sie wirklich verschickt wird

Patienten, die eine Krankschreibung für ihren Arbeitgeber brauchen, sollten bei ihrem Arztbesuch noch bis Ende des Jahres gut aufpassen: „Fragen Sie gerade in der Anfangszeit vorsichtshalber nach, ob Ihre Praxis über die notwendige Technik verfügt“, rät die Verbraucherzentrale. Leitet die Arztpraxis die Krankmeldung nämlich noch nicht weiter, stehen die Arbeitnehmer weiterhin in der Pflicht, den AU-Schein an die Krankenkasse zu schicken. Passiert das nicht, kann es richtig teuer werden: Wird die Krankschreibung nicht rechtzeitig an die Krankenkasse gemeldet, können gesetzlich Versicherte später ihren Anspruch auf Krankengeld verlieren.

Lesen Sie auch: Krankengeld: So lange zahlt die Krankenkasse.

AU-Schein für den Arbeitgeber: Muss ich sie noch selbst abgeben?

Auch dem Chef muss die Krankschreibung rechtzeitig vorlegen. Bis zum 1. Juli 2022 müssen Arbeitnehmer noch selbst die Ausfertigung für den Arbeitgeber an die Personalabteilung schicken, danach sollen dies die Krankenkassen übernehmen. Bis wann die Krankschreibung dem Arbeitgeber vorliegen muss, entnehmen Sie dem Arbeitsvertrag. Gesetzlich ist eine AU-Bescheinigung nach dem dritten Krankheitstag fällig, viele Betriebe verlangen jedoch schon ab dem ersten oder zweiten Fehltag eine Krankschreibung vom Arzt.

Mehr zum Thema: Krankmeldung: So melden Sie sich richtig krank.  

Trotz Erkältungssymptomen ins Büro – ist das erlaubt?

Nicht jeder lässt sich bei leichten Erkrankungen krankschreiben. Viele Arbeitnehmer gehen auch mit Husten, Schnupfen & Co. zur Arbeit, um wichtige Aufgaben zu erledigen oder Termine wahrzunehmen. Doch Erkältungs-Symptome können auch auf eine Covid-19-Erkrankung hindeuten. Darf ich mit einem Schnupfen dann überhaupt noch in die Arbeit? Das erfahren Sie hier. (as) *Merkur.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.

Auch interessant

Kommentare