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Erkältungszeit und Corona-Symptome: Darf ich mit Schnupfen in die Arbeit gehen? 

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Von: Andrea Stettner

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Dürfen Arbeitnehmer mit Schnupfen noch in die Arbeit gehen?
Die Infektionslage mit Covid-19 kann sich schnell zuspitzen. Dürfen Arbeitnehmer mit Schnupfen noch in die Arbeit gehen? © imago stock&people

Schnupfen, Husten oder ein Kratzen im Hals: Viele Arbeitnehmer gehen mit leichten Erkältungssymptomen ins Büro. Doch ist das während der Corona-Pandemie noch erlaubt?

Bevor das Coronavirus die Welt in Schach gehalten hat, haben sich viele Mitarbeiter trotz laufender Nase ins Büro geschleppt. Von Chefs war dies insgeheim auch oft gewünscht, schließlich muss die Arbeit ja erledigt werden. Doch jetzt sieht die Lage anders aus.

Jeder Schnupfen, jedes Husten oder Halsweh kann auf eine Covid-19-Infektion* hindeuten. Ist erst einmal ein Mitarbeiter erkrankt, kann sich der Coronavirus wie ein Lauffeuer im ganzen Betrieb ausbreiten. Krankheitsbedingte Ausfälle und Quarantänemaßnahmen können das ganze Unternehmen lahmlegen oder den Betrieb zumindest einschränken. Ist es da arbeitsrechtlich erlaubt, mit leichten Erkältungssymptomen in die Arbeit zu gehen?

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Darf ich mit einer leichten Erkältung an den Arbeitsplatz?

„Arbeitnehmer mit Symptomen einer Atemwegserkrankung, wie Fieber, Husten und Atemnot sollten der Arbeitsstätte in jedem Fall fernbleiben, solange die Symptome nicht ärztlich abgeklärt sind“, mahnt Alexander Greth von der Anwaltskanzlei Simmons & Simmons. „Der Grundsatz, niemals krank zur Arbeit zu gehen, gilt jetzt ganz besonders.“

Bei wem lediglich leichte Symptome auftreten, der solle sich mit dem Arbeitgeber abstimmen, ob er am Arbeitsplatz erscheinen soll, rät der Arbeitsrechtsexperte im Interview mit Focus.de. Der Arbeitgeber entscheide dann, ob der Mitarbeiter an den Arbeitsplatz kommen darf oder im Homeoffice arbeiten soll, je nach Möglichkeiten im Betrieb und der getroffenen Infektionsschutzmaßnahmen. Wer in einem Großraumbüro arbeitet, der wird wahrscheinlich eher ins Homeoffice geschickt werden als jemand, der in einem Einzelbüro sitzt, und nur wenig Kontakt zu seinen Kollegen hat.

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Muss der Arbeitgeber über Krankheitssymptome informiert werden?

Grundsätzlich sind Arbeitnehmer dem Arbeitgeber keine Rechenschaft schuldig, ob sie Krankheitssymptome aufweisen. Mitarbeiter müssen hier auch nicht mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen rechnen, sollten sie einen Kollegen mit einer Erkältung oder Grippe anstecken.

Bei meldepflichtiger Krankheiten wie einer Covid-19-Infektion sieht dies jedoch anders aus. Der Arbeitnehmer muss den Arbeitgeber informieren, wenn bei ihm Covid-19 nachgewiesen wurde, damit der Betrieb entsprechende Schutzmaßnahmen für seine Kollegen treffen und diese eventuell in Quarantäne schicken muss. Ob Sie auch bei Stress und Schlafstörungen eine Krankschreibung bekommen, weiß 24vita.de*.

Auch wenn der Mitarbeiter erst kürzlich Kontakt mit einer Person hatte, bei der eine Corona-Infektion nachgewiesen wurde oder bei der zumindest ein begründeter Verdacht besteht, muss er seinen Chef informieren.

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Was passiert, wenn ich meine Infektion mit Covid-19 verschweige?

Versäumt es ein Arbeitnehmer seine Covid-19-Erkrankung dem Unternehmen zu melden, kann ihn der Chef abmahnen. „Weitergehende Sanktionen wie eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses oder Schadensersatzansprüche sind in Ausnahmefällen denkbar, wenn ein Arbeitnehmer eine Infektion bewusst verschweigt und es geradezu darauf anlegt, Kollegen zu infizieren“, weiß der Anwalt.

Bei Erkältungssymptomen lieber Zuhause bleiben

Auch wenn Sie nur unter leichten Schnupfen oder Halsschmerzen leiden: Arbeitnehmer sollten in der Pandemie lieber Zuhause bleiben und soweit es geht im Homeoffice arbeiten. Dazu rät auch die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) auf ihrer Internetseite: „Bleiben Sie zu Hause, wenn Sie Krankheitszeichen haben, die auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 hindeuten können. Dazu zählen insbesondere Husten, erhöhte Temperatur oder Fieber, Kurzatmigkeit, Verlust des Geruchs- / Geschmackssinns, Schnupfen, Halsschmerzen, Kopf- und Gliederschmerzen oder allgemeine Schwäche. Lassen Sie solche Krankheitszeichen ärztlich abklären.”

Auch Markus Beier, Vorsitzender des Bayerischen Hausärzteverbands, appelliert in der Bayern 2-radioWelt: „Dieses Heroentum, dass man erkrankt arbeitet, kann ich überhaupt nicht empfehlen. Selbst wenn damit keine Covid-19-Infektionen weitergetragen werden, wird das allgemeine Infektgeschehen damit angeheizt. Das ist absolut nicht nötig.“ Er rät dazu, auch leichte Erkältungssymptome wie Schnupfen und Halsweh zumindest telefonisch vom Hausarzt abklären zu lassen. (as) *Merkur.de und 24vita.de sind ein Angebot von IPPEN.MEDIA.

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