Blaumachen: So findet Ihr Chef heraus, dass Sie krankfeiern

Statt krank im Bett - feiernd am Strand? Viele machen blau, ohne krank zu sein. Doch Chefs können diesen Krankmachern durchaus auf die Schliche kommen.
Wenn es in der Arbeit mal wieder so richtig rund geht, aber der Urlaub noch fern ist, kommt so mancher auf die Idee "blau" zu machen. Das heißt: Trotz bester Gesundheit bleiben Arbeitnehmer zuhause und geben gegenüber ihrer Firma vor, krank zu sein. Was viele nicht wissen: Für Ihren Chef gibt es einige Möglichkeiten herausfinden, ob Mitarbeiter wirklich krank sind.
Warum so viele Mitarbeiter blaumachen
Dass gar nicht mal so wenige "krankfeiern", zeigt eine Umfrage des Karriere-Portals Glassdoor: Rund zehn Prozent der Befragten gaben an, die Erkältungszeit zu nutzen, um im Folgemonat einen Tag zu schwänzen.
Der Grund: Fast 40 Prozent sind der Studie zufolge überzeugt, dass sie es sich verdient haben - weil sie schließlich hart gearbeitet hätten.
Blaumachen: Wer erwischt wird, dem droht die Kündigung
Dieses Verhalten ist nicht nur unfair gegenüber Chef und Kollegen, sondern kann auch ganz schön ins Auge gehen: Wer beim Blaumachen erwischt wird, dem droht die fristlose Kündigung.
Schließlich erschleichen Sie sich dadurch eine Entgeltfortzahlung, die für den Krankheitsfall gedacht ist. Blaumachen wird deshalb als Betrug gegen den Arbeitgeber gewertet.
Wie kann mein Chef herausfinden, dass ich blaumache?
Hat Ihr Chef einmal Verdacht geschöpft, dass Sie blaumachen, weil Sie zum Beispiel von Kollegen beim Feiern erwischt worden sind, stehen ihm einige Mittel und Wege offen, um Ihnen das Krankfeiern nachzuweisen.
1. Einen Detektiv einschalten
Um nachzuweisen, dass Sie nicht krank sind, kann Ihr Chef einen Detektiv beauftragen. Mit entsprechenden Beweismitteln lässt sich das ärztliche Attest nämlich anzweifeln. Allerdings ist so ein Detektiveinsatz mit erheblichen Kosten verbunden.
Sollte dabei nichts herauskommen, bleibt ihr Chef zudem auf den Kosten sitzen. Außerdem darf Ihr Arbeitgeber den Detektiv nur mit Aufträgen betrauen, die nicht zu stark in die Privatrechte des Arbeitnehmers eingreifen, zum Beispiel in seinem Haus nachforschen.
2. Selbst "spionieren"
Selbst wenn der Chef persönlich bei Ihnen vor der Tür steht und Ihnen einen Krankenbesuch abstattet: Sie sind nicht verpflichtet, Auskünfte über Ihre Krankheit zu geben oder mit ihm zu sprechen.
Ihr Chef darf Ihnen aber durchaus hinterherfahren oder in sozialen Netzwerken wie Facebook recherchieren. Stellen Sie dort ein eindeutiges Bild öffentlich zur Schau, gilt dies als Beweismittel.
3. Den Betriebsarzt hinzuziehen
Beschäftigt Ihr Unternehmen einen Betriebsarzt, darf Sie Ihr Chef dorthin schicken. Allerdings sind Sie als Arbeitnehmer nicht dazu verpflichtet, sich untersuchen geschweige denn, sich die Arbeitsunfähigkeitbescheinigung von diesem bestätigen zu lassen.
4. Die Krankenkasse einschalten
Eine gute Möglichkeit, blaumachen nachzuweisen, bietet der Medizinische Dienst der Krankenkassen. Allerdings entscheiden die Krankenkassen selbst, ob sie das Gutachten wirklich einholen wollen. Unter gewissen Umständen sind sie jedoch dazu verpflichtet:
- Wenn der Arbeitnehmer auffällig oft oder
- meist nur kurz arbeitsunfähig ist,
- der Tag der Krankschreibung meist auf den Beginn oder das Ende einer Arbeitswoche fällt oder
- der Arzt, der die Arbeitsunfähigkeit festgestellt hat, schon häufiger durch die Menge der Krankschreibungen aufgefallen ist.
Blaumachen: Nachweis ist oft schwer
In der Praxis ist es ist jedoch schwierig, blaumachen nachzuweisen. Denn wenn ein Arzt den Mitarbeiter krankschreibt und einen gelben Schein ausstellt, wiegt dies als Beweismittel schwer.
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Von Andrea Stettner