Krankmeldung: Was passiert, wenn ich die AU nicht an die Krankenkasse schicke?
Kranke Arbeitnehmer erhalten beim Arzt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) speziell für die Krankenkassen. Doch was passiert, wenn man vergisst, den gelben Zettel dorthin zu schicken?
Mit Husten, Schnupfen und Fieber sollten Arbeitnehmer unbedingt zuhause im Bett bleiben, statt sich in die Arbeit zu schleppen. Das gilt nicht nur zu Pandemiezeiten, in der diese Symptome auf eine Infektion mit dem Coronavirus* hindeuten können. Spätestens nach dem dritten Tag der Erkrankung brauchen Mitarbeiter dann eine Krankschreibung vom Arzt, um die Arbeitsunfähigkeit gegenüber dem Vorgesetzten nachweisen zu können.
Der Arzt stellt dafür eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) aus, und zwar immer in vierfacher Ausfertigung: Ein „gelber Schein“ ist für den Arbeitgeber bestimmt, einer für die Praxis, einer für den Arbeitnehmer selbst und einer für die Krankenkasse. Doch müssen Arbeitnehmer die AU wirklich immer an die Krankenkasse schicken? Und was passiert, wenn Beschäftigte es einmal vergessen?
Muss ich die AU immer an die Krankenkasse schicken?
Ja, Arbeitnehmer müssen die AU für die Krankenkasse immer einreichen. Damit sichern sich Arbeitnehmer ihren Anspruch auf Krankengeld. Dieses zahlen die Krankenkassen für Erkrankungen, die länger als sechs Wochen andauern. Zuvor ist die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber gesichert.

Wann muss ich eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bei der Krankenkasse vorlegen?
Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung sollte so schnell wie möglich, jedoch spätestens eine Woche nach der Krankschreibung bei der Krankenkasse vorliegen. Diese Frist ist im Sozialgesetzbuch festgelegt (§ 49 Abs. 1 Nr. 55 SGB V). Sie erkennen die richtige Ausfertigung am Aufdruck „zur Vorlage bei der Krankenkasse“.
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Was passiert, wenn ich vergesse, die AU an die Krankenkasse zu schicken?
Auch wenn es lästig ist, in diesem Punkt sollten Sie nicht nachlässig sein. Denn sollten Sie vergessen, den „gelben Schein“ für die Krankenkasse abzuschicken, so verlieren Sie Ihren Anspruch auf Krankengeld. Die Krankenkasse prüft beim Eingang der AU automatisch, ob Sie einen Anspruch auf Krankengeld haben und ob die Bescheinigung rechtzeitig eingegangen ist.
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Krankmeldung für die Krankenkasse: Per Post, online oder persönlich abgeben?
Der einfachste Weg seine AU bei der Krankenkasse einzureichen, ist, sie per Post zu schicken. Die Krankenkasse haben dafür meist eine bundesweite Adresse eingerichtet. Ein Blick auf die Internetseite der Kasse hilft weiter. Arbeitsrechtexperten empfehlen allerdings, das Exemplar per Einschreiben mit Rückschein zu verschicken, falls die Krankmeldung auf dem Postweg verloren geht.
Viele Krankenkassen bieten inzwischen aber auch an, die AU online hochzuladen. Falls sie eine Filiale in der Nähe haben, können Sie den Beleg aber auch persönlich abgeben oder Familie und Freunde darum bitten.
Fiebermessen leicht gemacht
Egal ob bei Erwachsenen oder Kindern: Fiebermessen funktioniert am einfachsten mit einem Stirnthermometer (werblicher Link). Der eingebaute Sensor misst die Körpertemperatur präzise und schnell in nur zwei Sekunden.
AU: „Gelber Schein“ wird 2021 abgeschafft
Übrigens: Lange werden sie den „gelben Schein“ nicht mehr an die Krankenkasse schicken müssen, denn die AU soll ab Herbst 2021 schrittweise abgeschafft werden. Mehr dazu erfahren Sie hier. (as)*Merkur.de ist Teil des bundesweiten Ippen-Digital-Redaktionsnetzwerks.
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Quelle: Arbeitsrechte.de, AOK, wirtschaftsforum.de
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