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Gelber AU-Schein: Neu im Oktober - was Sie bei einer Krankschreibung beachten müssen

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Von: Andrea Stettner

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Der gelbe AU-Schein belegt, dass der Arbeitnehmer vom Arzt krankgeschrieben wurde. Seit Oktober 2021 gilt eine neue Regelung. Was Beschäftigte jetzt wissen müssen.

Jeder Mitarbeiter, der schon einmal krankgeschrieben wurde, kennt sie: die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU)*. Mit dem „gelben Schein“ belegen Arbeitnehmer gegenüber ihrem Arbeitgeber, dass sie krank sind und ihre vertraglich festgelegte Arbeitsleistung nicht erbringen können. Im Gegenzug dazu erhalten sie weiterhin Lohnfortzahlung.

Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, auch als „Gelber Schein“ bekannt, wird schrittweise abgeschafft. © Patrick Pleul / dpa

Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab 1. Oktober 2021 digitalisiert

Ab 2021 wird dieser AU-Schein nun stufenweise abgeschafft – zumindest in Papierform. Mit dem 1. Oktober 2021* wird die AU digitalisiert. Die Arztpraxis übermittelt dabei die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) in einem ersten Schritt an die Krankenkasse. Für Praxen, die technisch noch nicht entsprechend ausgestattet sind, gilt eine Übergangsfrist für die Umstellung bis 31. Dezember 2021. Ab 1. Juli 2022 sollen die Krankenkassen die eAU dann auch an den Arbeitgeber weiterleiten. Damit entfällt für Beschäftigte zukünftig das lästige Verschicken der beiden Ausdrucke an Arbeitgeber und Krankenkasse.

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Muss ich die AU-Bescheinigung noch beim Arbeitgeber abgeben?

Bis zur vollständigen Umstellung 2022 müssen Arbeitnehmer den „gelben Schein“ 2021 noch selbst beim Arbeitgeber abgeben. Ob dieser dann noch gelb sein wird, ist fraglich – das bisherige AU-Formular wird durch einfache Ausdrucke für Versicherte und Arbeitgeber ersetzt.

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Technische Probleme und Corona-Pandemie – Umstellung auf eAU verschoben

Ursprünglich sollte die Digitalisierung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung schon am 1. Januar 2021 starten. Doch die Umstellung auf die eAU dauert nun doch länger als erwartet: Die notwendige Technik wird nicht rechtzeitig für alle Praxen und Krankenkassen verfügbar sein wird. Das meldet die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV). Zudem haben Arztpraxen und Krankenkassen mit der Corona-Pandemie alle Hände voll zu tun. Deshalb einigte sich die KBV mit dem Bundesministerium für Gesundheit und den Krankenkassen, dass der Pflichttermin um drei Quartale verschoben wird. Auch der Termin für den zweiten Schritt der Umstellung, der Versand der eAU von den Krankenkassen an die Arbeitgeber, war zunächst für den 1. Januar 2022 geplant. Welche Leistungen Sie von der Krankenkasse bekommen, weiß 24vita.de*. (as) *Merkur.de, echo24.de und 24vita.de sind ein Angebot von IPPEN.MEDIA.

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