Arbeitsrecht: Was darf man dem Arbeitgeber verheimlichen, was nicht?
Muss man seinen Arbeitgeber über Vorstrafen, chronische Krankheiten oder eine Schwangerschaft informieren?
Laut Arbeitsrecht ist man seinem Arbeitgeber gegenüber verpflichtet, veränderte Lebensumstände, die das Arbeitsverhältnis beeinträchtigen, aufforderungslos mitzuteilen. Denn als Arbeitnehmer bzw. Arbeitnehmerin untersteht man der so genannten Offenbarungspflicht. Aber was muss man wirklich sagen, und was darf man für sich behalten? Die Grenzen sind einem Bericht des Businessinsiders zufolge ganz klar im Arbeitsrecht geregelt.
Schwangerschaft: Muss ich meinem Chef sagen, dass ich schwanger bin?
Schwangere genießen im Arbeitsrecht einen besonderen Schutz, wie aus dem Bericht hervorgeht. Mal davon abgesehen, dass es ohnehin nicht mehr zeitgemäß, sondern unangebracht und grenzüberschreitend ist, Menschen nach einem Kinderwunsch zu fragen – wenn Sie sich für einen Job bewerben, müssen Sie keine Auskunft darüber geben, ob Sie Kinder bekommen möchten oder können, oder ob Sie bereits schwanger sind. Sie dürfen sogar wissentlich lügen. Woran Sie merken, dass Ihr Chef Sie belügt, lesen Sie hier.
Wenn Sie bereits in einem Unternehmen angestellt sind, müssen Sie ebenfalls Ihren Arbeitgeber nicht darüber informieren, dass Sie ein Kind erwarten. Da Schwangere jedoch einen besonderen Kündigungsschutz haben und nur von den Schutzmaßnahmen profitieren, wenn der Arbeitgeber im Bilde ist, sollte man laut Bericht Vorgesetzte über die Schwangerschaft informieren.

Vorstrafen: Darf ich meinem Arbeitgeber verschweigen, dass ich vorbestraft bin?
Laut Businessinsider fallen Vorstrafen nicht unter die Offenbarungspflicht. Nur wenn Vorstrafen für den Job relevant sind, darf der zukünftige Arbeitgeber bei der Einstellung ein polizeiliches Führungszeugnis verlangen. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn man mit Kindern oder an der Kasse arbeiten möchte. Ist man vorbestraft, weil man etwas gestohlen oder gar Kinder sexuell missbraucht hat, wird man nicht als Kassier oder Kassiererin bzw. als Kindergärtner oder Kindergärtnerin arbeiten.
Wenn die Vorstrafe nichts mit dem Job zu tun hat, darf man im Bewerbungsgespräch Vorstrafen verschweigen oder leugnen. Müssen Sie allerdings eine Haftstrafe antreten, sind Sie laut Bericht verpflichtet, Ihren Arbeitgeber darüber zu informieren, dass Sie die vertraglich vereinbarte Arbeitsleistung nicht erbringen können. Es ist dem Bericht nach jedoch umstritten, ob eine im krankhaften Zustand, begangene Straftat offenbarungspflichtig ist.
Krankheiten: Muss man chronische Erkrankungen dem Arbeitgeber melden?
Generell sind Krankheiten privat und gehen den Arbeitgeber nichts an. Wenn man krank ist, muss man also nur Bescheid geben, dass und wie lange man krankheitsbedingt ausfällt, aber nicht weshalb. Anders sieht das aus, wenn es sich um eine ansteckende Erkrankung, wie beispielsweise Corona, handelt. Ebenso, wenn sich die Erkrankung negativ auf die Ausübung der Tätigkeit auswirkt, beispielsweise Alkoholsucht beim Führen von Maschinen.
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Was passiert, wenn man gegen die Offenbarungspflicht verstößt?
Wenn ein Arbeitgeber von einem Arbeitnehmer oder einer Arbeitnehmerin arglistig getäuscht wurde, kann er laut Bericht den Arbeitsvertrag anfechten. Ob Sie bei einer Kündigung trotzdem einen rechtlichen Anspruch auf ein gutes Arbeitszeugnis haben, erfahren Sie hier. Schalten Sie in jedem Fall juristischen Beistand an, sollte dies eintreten. Gegebenenfalls kann man zu Schadenersatz verpflichtet werden, wenn man beispielsweise als wegen Verkehrsdelikten vorbestrafter Busfahrer oder vorbestrafte Busfahrerin aufgrund von Trunkenheit am Steuer einen Verkehrsunfall verursacht. (jn)