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Steuererklärung 2020: Was es jetzt zu beachten gilt

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Von: Sophie Waldner

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Wie in jedem Jahr kommen mit dem Jahreswechsel einige Änderungen auf den Steuerzahler zu. So auch nach dem Corona-Jahr 2020. Was es zu beachten gilt, lesen Sie hier.

Das Jahr 2020 war geprägt von vielen Veränderungen. Einige davon werden wir auch im neuen Jahr noch zu spüren bekommen. Die Steuer wird jedes Jahr reformiert und stellt den Steuerzahler* vor neue Richtlinien und Gesetze. Eine Zusammenfassung zu den Änderungen soll Aufschluss bringen.

Für die Steuererklärung 2020 stehen einige Änderungen an.
Für die Steuererklärung 2020 stehen einige Änderungen an. © imago images / MiS

Steuererklärung 2020: Änderungen, die alle betreffen

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Steuererklärung 2020: Änderungen, die Arbeitnehmer und Selbstständige betreffen

Für Kleinunternehmer gilt nun: Liegt der Umsatz unter 22.000 Euro, muss keine Umsatzsteuer in Rechnung gestellt werden.

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Steuererklärung 2020: Änderungen für Eltern, Rentner, Pensionäre und Kapitalanleger

Der Kinderfreibetrag wurde im Sinne der Eltern angepasst. Der Grundfreibetrag liegt nun bei 2.586 Euro, und nicht mehr bei 2.490 Euro. Neurentner, die im Jahr 2020 erstmalig Rente bezogen haben, müssen auf 80 Prozent des erhaltenen Betrages Steuern zahlen. Auch der Versorgungsbeitrag für die Beamten- und Betriebspension, sowie dessen Zuschlag ändert sich. Zusammengerechnet liegt der Freibetrag hier bei maximal 1.560 Euro. (swa)*Merkur.de ist Teil des bundesweiten Ippen-Digital-Redaktionsnetzwerkes.

Quellen: T-Online.de; dpa

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