Energiekrise und Inflation – kennen Sie die staatlichen Unterstützungsleistungen?
Durch Inflation und Energiekrise stoßen so manche Haushalte an ihre finanziellen Grenzen – dabei kennen viele die möglichen staatlichen Förderungen gar nicht.
Die Inflation liegt bei über acht Prozent. Die Preise für Nahrungsmittel sind seit 2020 über 30 Prozent nach oben geschossen, die für Energie sogar über 50 Prozent. Klar, dass dabei gerade mittlere und geringe Einkommen kaum noch ausreichen. Doch bevor Sie Ihre Rücklagen aufzehren oder sich sogar verschulden, werfen Sie zunächst einen Blick auf die möglichen staatlichen Förderungen. Die Regierung hat auf die Krise reagiert und zum Jahreswechsel mehrere Reformen auf den Weg gebracht. Dazu zählt zum Beispiel eine große Wohngeldreform. Damit haben nun deutlich mehr Menschen ein Recht auf den staatlichen Wohnzuschuss. Doch auch das neue Bürgergeld hat deutlich niedrigere Hürden beim Aufstocken. Und Familien mit geringem Einkommen können zusätzliches Geld beantragen.
Mehr Geld, mehr Berechtigte – das neue Wohngeld plus

Seit dem Jahreswechsel haben fast dreimal so viele Haushalte Anspruch auf den Wohnkostenzuschuss vom Staat. Und das Wohngeld wurde dabei deutlich erhöht. Laut Bundesregierung soll es im Schnitt doppelt so hoch sein wie vor der Reform. Außerdem sind die Heizkosten nun eine eigene Komponente vom Wohngeld, sodass in Zukunft steigende Kosten automatisch abgefedert werden.
Das durchschnittliche Wohngeld liegt nun bei 370 Euro im Monat, doch die Zahlungen sind von vielen Faktoren abhängig. Steht das neue Wohngeld plus auch Ihnen zu? Und wenn ja – wie hoch wäre ihre individuelle Förderung? Das können Sie ganz unkompliziert mit diesem Wohngeldrechner auf den Seiten der Bundesregierung berechnen. Den Antrag auf Wohngeld müssen Sie dann bei ihrem zuständigen Bürgeramt stellen.
Unterstützung vom Staat: Aufstocken lohnt sich beim Bürgergeld deutlich mehr
Menschen, die bisher Sozialgeld oder Arbeitslosengeld II bezogen haben, erhalten seit Anfang des Jahres das neue Bürgergeld. Dies liegt in der Summe etwas höher als die bisherigen Leistungen und ist bei einer Aufstockung deutlich attraktiver. Arbeitstätige mit geringem Einkommen, für die es bisher nicht sinnvoll war, aufzustocken, sollten darum lieber nochmal nachrechnen – denn einige Hürden sind gefallen:
- Beim neuen Bürgergeld ist Ihr erspartes Vermögen bis 40.000 Euro im ersten Jahr sicher.
- Wenn Sie zwischen 520 und 1.000 Euro verdienen, dürfen Sie bei einer Aufstockung nun 30 Prozent Ihres Einkommens behalten. So lohnt sich eine Aufstockung deutlich mehr, als beim alten Arbeitslosengeld II. Dort betrug der Selbstbehalt lediglich 160 Euro.
- Auch die Freibeträge für Einkommen von Schülerinnen und Schülern, Auszubildenden und Studierenden im selben Haushalt wurden deutlich erhöht.
Dabei können Sie das neue Bürgergeld sogar bequem online beantragen. Und selbst wer kein Bürgergeld bezieht, aber seine Heizkosten nicht stemmen kann, darf beim Amt einen einmaligen Antrag auf eine Heizkostenunterstützung von 500 Euro stellen.
Unterstützung: Mehr staatliche Hilfe für Familien
Eltern mit einem geringen Einkommen können nun zusätzlich zum Kindergeld den sogenannten Kinderzuschlag beantragen. Diese staatliche Unterstützung von bis zu 229 Euro pro Monat wird dabei nicht auf bereits gezahltes Kindergeld angerechnet. So kann zum Beispiel eine Familie mit drei Kindern bis zu 627 Euro monatlich erhalten – zusätzlich zum Kindergeld.
Laut einer Schätzung haben über eine Million Kinder in Deutschland Anspruch auf dieses Geld. Doch sehr viele Familien wissen gar nichts von dieser Möglichkeit. Dabei können Sie Ihren eigenen Anspruch ganz leicht online mit dem KiZ-Lotsen auf der Webseite der Arbeitsagentur prüfen. Beantragen können Sie den Kinderzuschlag dann bei der Familienkasse Ihrer zuständigen Arbeitsagentur.