Darf man einmal aufgetaute Speisen wirklich kein zweites Mal einfrieren? Das kommt auf das Lebensmittel an. In dieser Übersicht erfahren Sie, wo Gefahr droht.
Kann man gegarte Speisen ein zweites Mal einfrieren?
Aufgetaute und dann gegarte oder hocherhitzte Speisen können Sie grundsätzlich noch einmal einfrieren. Vorsicht ist allerdings geboten bei Fleisch und Fisch. Rohes Fleisch, insbesondere Geflügel und Hackfleisch, und rohen Fisch sollten Sie keinesfalls erneut einfrieren, sondern zunächst durchgaren und dann in den Gefrierschrank legen. Zum Beispiel können Sie ohne Bedenken eine leckere Bolognese mit Hackfleisch kochen und diese dann einfrieren. Auch bei zubereiteten Gerichten, die schon länger bei Zimmertemperatur gestanden haben, sollte man aus Hygienegründen auf ein erneutes Einfrieren verzichten, da sich gesundheitsschädliche Keime vermehren können, die auch durch die Gefriertemperaturen nicht abgetötet werden.
Lebensmittel nach dem Auftauen wieder einfrieren: Das sollten Sie beachten
Bei Speisen, die Sie ein zweites Mal einfrieren, kann sich die Konsistenz, das Aussehen oder der Geschmack verändern.
Wenn Sie ein Lebensmittel nur angetaut haben, sollten Sie es möglichst schnell bei tiefen Temperaturen wieder einfrieren. Sofortiges Einfrieren ist hygienischer als eine längere Lagerung im Kühlschrank, wie das SZ-Magazin berichtet.
Frieren Sie ein komplett aufgetautes Lebensmittel wieder ein, sollten Sie es mit einem Hinweis versehen wie: „Wieder eingefroren am ...“.
Beim Wiederauftauen sollten Sie dann ganz genau auf unangenehme Gerüche oder komisches Aussehen achten und die Produkte im Zweifelsfall nicht mehr verzehren.