Wer hat Vorfahrt?
»Wenn ich im Kreisverkehr fahre, habe ich Vorfahrt«, denken vielen Autofahrer. Doch das kann im Einzelfall falsch sein. Fehlt einer kreisförmig aufgebauten Kreuzung mit dem Verkehrszeichen »Kreisverkehr« zusätzlich das Schild »Vorfahrt gewähren«, kann man laut Institut für Zweiradsicherheit (ifz) von einem sogenannten unechten Kreisverkehr sprechen.
Dann gilt die Rechts-vor-links-Regelung. Das ist übrigens auch dann der Fall, sollte gar kein Verkehrszeichen die kreisförmig gestaltete Kreuzung kennzeichnen. Das heißt, von rechts einfahrende Fahrzeuge haben in solchen Fällen Vorfahrt. Wenn Verkehrsteilnehmer das an der Einfahrt übersehen, kann es zu gefährlichen Begegnungen kommen, weil im Zweifel beide Parteien glauben, Vorfahrt zu haben. Das ifz rät, genau auf die Beschilderung zu achten, bevor man einfährt. dpa