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Urteil: Umdrehen kann grob fahrlässig sein

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Wer mit Kindern auf dem Rücksitz Auto fährt, kennt das: Es ist nicht immer leicht, den Blick permanent nach vorne zu richten. Doch diese Selbstdisziplin muss sein. Denn Umdrehen und den Blick von der Straße abwenden ist gefährlich und kann als grob fahrlässig bewertet werden. Das zeigt ein Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main (Az.: 2 U 43/19).

Der Fall: Ein Mann war im stockenden Verkehr auf der Autobahn mit einem Mietwagen unterwegs. Nach einem Spurwechsel drehte er sich zu seinem Sohn auf der Rückbank um und übersah ein vor ihm abbremsendes Motorrad. Durch diesen Zusammenprall entstand am Auto ein Schaden von mehr als 10 000 Euro.

Aufgrund einer sogenannten Haftungsfreistellung im Mietvertrag wollte der Mann nur seinen Selbstbehalt von 1050 Euro zahlen. Die Vermieterin verlangte allerdings die Hälfte der Schadensumme von ihm. Zu Recht, entschied das Gericht. Denn der Mann habe grob fahrlässig gehandelt. dpa

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