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Was dürfen sich Taxi-Fahrer im Verkehr eigentlich erlauben?

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Von: Ömer Kayali

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Das Dachschild eines Taxis leuchtet in der Dunkelheit.
Gibt es im Verkehr Sonderregeln für Taxis? © picture alliance/Felix Hörhager/dpa

Taxis genießen im Verkehr einige Privilegien, die andere Autofahrer haben. Doch was dürfen sie sich eigentlich alles erlauben und was nicht?

Dürfen Taxis in zweiter Reihe halten?

Taxi-Fahrer müssen sich nach den Vorgaben des Personenbeförderungsgesetztes (PBefG) richten. Im Straßenverkehr gelten für sie daher teils andere Regeln als bei Privatpersonen, die im Auto unterwegs sind. Taxis* müssen schließlich Fahrgäste sicher ans Ziel bringen und benötigen dafür ausreichend Platz zum Ein- und Aussteigen der Passagiere. Viele stellen sich dazu einfach in der zweiten Reihe neben die parkenden Autos. Aber dürfen das Taxi-Fahrer überhaupt?

Grundsätzlich ist dies laut der Straßenverkehrsordnung (StVO) erlaubt. Allerdings heißt es hierzu unter § 12 Absatz 4: „Taxen dürfen, wenn die Verkehrslage es zulässt, neben anderen Fahrzeugen, die auf dem Seitenstreifen oder am rechten Fahrbahnrand halten oder parken, Fahrgäste ein- oder aussteigen lassen.“

Doch hierzu heißt es auf bussgeldkatalog.org, dass es dabei „zu keinerlei Behinderung der anderen Verkehrsteilnehmer kommen darf.“ Es müsse daher sichergestellt werden, dass andere Fahrzeuge noch am Taxi vorbeikommen können, ohne dass sie dafür anhalten müssen.

Dürfen Taxis Busspuren benutzen?

Personen, die mit den öffentlichen Verkehrsmitteln unterwegs sind, verlassen sich auf deren Pünktlichkeit. Damit Busse nicht durch ein hohes Verkehrsaufkommen aufgehalten werden, gibt es Busspuren.

Auch Taxi-Fahrer dürfen diese nutzen, unter der Bedingung, dass dies durch das Zusatzschild „Taxi frei“ gekennzeichnet ist. Zudem müssen sie die Sonderlichtzeichen für Busse kennen und beachten.

Busspuren, die im Bereich von Schienenbahnen liegen, sind für Taxis jedoch Tabu. Darüber hinaus müssen Taxi-Fahrer darauf achten, den Linienverkehr nicht zu behindern. Das Halten auf der Busspur ist daher verboten. Zum schnellen Ein- und Aussteigen an freien Bushaltestellen ist es zwar erlaubt, aber wenn sich ein Linienbus nähert, muss das Taxi umgehend weiterfahren.

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Im Video: Flugtaxis für Deutschland

Müssen Taxi-Fahrer sich anschnallen?

Ja, auch Taxi-Fahrer haben sich anzuschnallen, wenn sie mit ihrem Fahrzeug auf der Straße unterwegs sind. Zwar mag die Antwort auf die Frage logisch erscheinen, doch tatsächlich gab es lange Zeit keine Anschnallpflicht für Taxi-Fahrer. Erst 2014 wurde dies im StVO geändert. Die Ausnahme der Anschnallpflicht wurde in den siebziger Jahren eingeführt, da es damals des Öfteren zu gewalttätigen Übergriffen auf Taxi-Fahrer kam. Da Verkehrsunfälle aber eine größere Gefahr darstellen, wurde dies geändert.

Dürfen Taxi-Fahrer Fahrgäste ablehnen?

Auch wenn es wohl selten vorkommt, können Situationen auftreten, in denen Taxi-Fahrer einen Fahrgast nicht befördern möchten. Das dürfen sie in einigen Ausnahmefällen, etwa wenn seine Sicherheit gefährdet ist. Wenn sich das Fahrtziel außerhalb des Fahrgebiets befindet, darf der Taxi-Fahrer ebenfalls ablehnen. Eine Verweigerung aufgrund einer zu kurzen Strecke oder einer Abneigung gegenüber des Fahrgastes ist jedoch nicht erlaubt. (ök) *tz.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.

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Weitere Quellen: Bundesverband Taxi und Mietwagen e.V.
Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

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