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Dichtes Auffahren - was heißt das eigentlich?

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Zu nah dran? Drängler auf der Autobahn müssen mit saftigen Strafen rechnen.
Zu nah dran? Drängler auf der Autobahn müssen mit saftigen Strafen rechnen. © ADAC

Im Rückspiegel wird der Wagen immer großer. Bald scheint das Auto an der Stoßstange zu kleben. Aber wann ist dichtes Auffahren ist auf der Autobahn verboten?

Wenn es um den Abstand zum Vordermann geht, nehmen es einige Autofahrer nicht so genau. Unwissen oder Absicht? Dichtes Auffahren ist laut ADAC die zweithäufigste Ursache für Crashs. Gerade auf den Autobahnen ist ein zu geringer Sicherheitsabstand einer der Hauptursachen für schwere Verkehrsunfälle.

Wer auf der Autobahn zu dicht auffährt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Drängler müssen mit einer Strafe von 400 Euro, zwei Punkten in Flensburg und einem Fahrverbot von drei Monaten rechnen. Die Polizei überprüft den richtigen Abstand mit Videoaufzeichnungen.

Zu wenig Abstand

Der Abstand zu einem vorausfahrenden Fahrzeug muss in der Regel so groß sein, dass Autofahrer auch dann halten können, wenn der Vordermann plötzlich bremst. Dies ist nach der Rechtsprechung dann eingehalten, wenn der Autofahrer den halben Tachowert als Abstand einhalten. 

Die Zwei-Sekunden-Regel

Der ADAC empfiehlt folgende Faustformel für die eigene Abstandsmessung: Ist der Vordermann an einem Leitpfosten vorbeigefahren, zählt man zwei Sekunden. Hat das eigene Fahrzeug diesen Leitpfosten danach erreicht, ist der Abstand korrekt.

Wann liegt ein Verstoß gegen die Abstandsregelung vor?

Nur ein gefährdender Abstand wird verfolgt. Das ist nicht der Fall, wenn der Abstand nur kurzzeitig vorübergehend unterschritten wird. Situationen, die nur kurzzeitig zu einem geringem Abstand führen, wie etwa das plötzliche Abbremsen oder Spurwechseln eines vorausfahrenden Wagens, sind keine schuldhafte Pflichtverletzung.

Fährt jemand extrem dicht auf, kommt eine Ahndung als Straftat – als Nötigung – in Betracht. Beträgt der Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug nur wenige Meter und wird dessen Fahrer mit Lichthupe über eine längere Strecke hinweg bedrängt, ermitteln die Behörden strafrechtlich gegen den Drängler. Neben einer hohen Geldstrafe hat er ein Fahrverbot oder die Entziehung der Fahrerlaubnis zu erwarten.

ml/ots

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