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Mittelfinger und "A****loch": So teuer können Beleidigungen am Steuer sein

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Wird man für eine Beleidigung verurteilt, hängt die Höhe der Strafe vom monatlichen Einkommen ab. Foto: Jens Büttner
Wird man für eine Beleidigung verurteilt, hängt die Höhe der Strafe vom monatlichen Einkommen ab. © Jens Büttner / dpa

Jeder ärgert sich mal über das Verhalten anderer Verkehrsteilnehmer. Übertreibt man es aber mit seiner Kritik, drohen empfindliche Strafen.

München – Ob verbale Entgleisungen wie "Arschloch", "Blöde Kuh" und "Wichser" oder obszöne Gesten wie der ausgestreckte Mittelfinger: Wer andere im Straßenverkehr derart beleidigt, muss mit empfindlichen Strafen rechnen. Darauf weist die "ADAC Motorwelt" hin (Ausgabe 7-8/2018).

Im Einzelfall bis zu 1.000 Euro Strafe

Denn rechtlich handele es sich dabei um Straftaten. Feste Strafen für bestimmte Ausdrücke oder Gesten gibt es aber nicht. Normalerweise belegen Gerichte solche Beleidigungen mit 20 bis 30 Tagessätzen. Der Betrag hängt also vom monatlichen Einkommen ab. So kosteten im Einzelfall Kraftausdrücke wie "Blöde Kuh", "Arschloch" oder "Wichser" 1.000 Euro, nennt die Clubzeitschrift des ADAC Beispiele.

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In anderen Fällen gingen Beklagte demnach allerdings mit Begriffen wie "Wegelagerer", "Oberförster" oder auch "Komischer Vogel" gegenüber Polizisten straffrei aus.

Beschimpfen sich zwei Kontrahenten im selben Streit gegenseitig, können Gerichte das gegeneinander aufwiegen – und beide freisprechen.

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dpa/tmn

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