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Vermummung auf Demos nicht gerechtfertigt

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Karlsruhe -Die Sorge vor einer möglichen Identifizierung durch politische Gegner rechtfertigt keinen Verstoß gegen das Vermummungsverbot bei Demonstrationen. Das entschied das Oberlandesgericht (OLG) in Karlsruhe in einem Streitfall um einen Teilnehmer eines Versammlung. Die Entscheidung lag demnach auf einer Linie mit ähnlichen Urteilen anderer Oberlandesgerichte.

Das im Versammlungsgesetz verankerte Vermummungsverbot dient nach Angaben des Gerichts dazu, "abstrakten Gefährdungen im Rahmen von Versammlungen entgegenzuwirken". Vermummte stellten bei Demonstrationen "regelmäßig den Kern der Gewalttäter". afp

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