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Regierung beschließt Bürgergeld: Was sich ändert

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Von: Tobias Utz

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Reform von Hartz IV - Bürgergeld
Zum 1. Januar soll das Bürgergeld das heutige Hartz-IV-System ablösen. © Jan Woitas/dpa-Zentralbild/dpa

Das Bürgergeld ersetzt bald Hartz IV: erste Informationen im Überblick.

Berlin – Das Regierungskabinett hat am Mittwoch (14. September) das neue Bürgergeld beschlossen. Es soll zum 1. Januar das heutige Hartz-IV-System ablösen. Geplant ist ein Regelsatz von 502 Euro im Monat für alleinstehende Erwachsene. Der Hartz-IV-Satz liegt im Moment bei 449 Euro im Monat. Wer nicht mit dem Jobcenter kooperiert, soll weniger Sanktionen fürchten müssen. Die Ampel-Regierung brachte damit ihre im Koalitionsvertrag verankerte Sozialreform auf den Weg.

Zuvor kritisierte die Opposition das Bürgergeld scharf. CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt bezeichnete es beispielsweise als Fehlanreiz im Kampf gegen Langzeitarbeitslosigkeit. „Der Grundsatz des Forderns und Förderns wird durch das Bürgergeld weiter eingeschränkt“, sagte Dobrindt der Augsburger Allgemeinen. Susanne Ferschl, Linke-Fraktionsvize, nannte das Bürgergeld trotz einiger Verbesserungen „Armut per Gesetz“. Es gleiche nur inflationsbedingte Mehrkosten aus, sagte sie ebenfalls der Augsburger Allgemeinen. Der Regelsatz müsse mindestens um 200 Euro zuzüglich Stromkosten steigen, so Ferschl.

Bürgergeld ersetzt Hartz IV: Kritik an Reform der Ampel-Koalition

Auch der Deutsche Städterat übte Kritik am Bürgergeld. Hauptgeschäftsführer Helmut Dedy sagte den Zeitungen der Funke Mediengruppe, dass Nachbesserungen nötig seien. „Die stark gestiegene Inflation und insbesondere die explodierenden Energiepreise werden diese finanziellen Zuwächse komplett zunichtemachen“, so Dedy.

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(tu/dpa)

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