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„Zu Risiken und Nebenwirkungen …“ – Bekannter TV-Werbehinweis soll gegendert werden

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Von: Miriam Haberhauer

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Der vorgeschriebene Warntext für Medikamentenwerbung könnte bald schon geändert werden. Es sei nicht mehr zeitgemäß, nur auf männliche Ärzte zu verweisen, so die offizielle Begründung.

München – Fast jeder kann den Satz auswendig mitsprechen: „Zu Risiken und Nebenwirkungen …“ Die Warnung verweist Fernsehschauer bei Fragen zu ihren Medikamenten auf weitere Anlaufstellen. Schon bald dürfte man beim Mitsprechen aber wohl ins Stolpern kommen.

TV-Warnhinweis soll gegendert werden – aus „gleichstellungspolitischen Aspekten“

„Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker“, ist der allgemeine Hinweis, der im Fernsehen nach jedem Werbespot für Medikamente zu lesen und zu hören ist. Künftig soll der Satz nun lauten: „… und fragen Sie Ihre Ärztin oder Ihren Arzt oder fragen Sie in Ihrer Apotheke.“

DEU Deutschland Stuttgart 20 03 2018 Studioaufnahme Tabletten und Beipackzettel
Werbung für Medikamente muss nach § 4 Heilmittelwerbegesetz immer mit einem Warntext versehen sein. © Arnulf Hettrich/imago

Das geht aus einem Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums hervor. Wegen seiner geschlechtsspezifischen Formulierung werde demnach über den Warnhinweis bereits seit Jahren diskutiert. „Durch die Änderung soll nunmehr gleichstellungspolitischen Aspekten Rechnung getragen werden“, so der Entwurf.

Berufsverbände forderten Änderung – Ministerium reagiert

Das Bundesgesundheitsministerium reagiert damit auf die Forderungen diverser Berufsverbände, welche die Formulierung kritisiert hatten. Unter anderem hatte sich die Bundesärztekammer für eine Änderung ausgesprochen, da die bisherige Formulierung nicht mehr zeitgemäß sei – Ärztinnen machen inzwischen rund die Hilfe der Berufstätigen aus.

Nach § 4 des Heilmittelwerbegesetz (HWG) muss der Warnhinweis, außerhalb von medizinischen Fachkreisen „gut lesbar und von den übrigen Werbeaussagen deutlich abgesetzt und abgegrenzt“ angegeben werden. In TV-Werbespots muss der Hinweis zudem vor neutralem Hintergrund gezeigt und gleichzeitig gesprochen werden. Für die Umstellung soll es dem Entwurf zufolge eine Übergangszeit von fünf Monaten nach Inkrafttreten der Gesetzesänderung geben.

Ibuprofen, Penicillin und Co: Bereits seit mehreren Monaten herrscht ein Mangel bestimmter Medikamente in Deutschland. Die Anzahl der fehlenden Präparate scheint jedoch nicht zurückzugehen. (mlh/dpa)

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