RKI: Großbritannien nun Coronavirus-Variantengebiet - Harte Quarantäneregel gilt
Weil die indische Mutation auch im Vereinigten Königreich immer häufiger auftaucht, gilt das Land als Virusvariantengebiet. Für Einreisende bedeutet das eine harte Quarantänepflicht.
Berlin/London ‒ Die Bundesregierung und das Robert Koch-Institut (RKI) haben im Zuge der Corona-Pandemie* Großbritannien als Virusvariantengebiet ausgewiesen. Seit Sonntag, 23. Mai, gelten daher starke Einschränkungen bei der Einreise nach Deutschland. Grund für die Einstufung ist die indische Coronavirus-Variante B.1.617.2, die sich jetzt auch in Großbritannien ausbreitet. Über 3400 Fälle der Variante wurden bisher bestätigt (Stand 19. Mai).
Coronavirus-Variante in Großbritannien: Harte Quarantäneregel gilt
Mit der neuen Ausweisung dürfen Fluggesellschaften, Bus- und Bahnunternehmen nur noch Personen deutscher Staatsangehörigkeit oder deutschen Wohnsitzes nach Deutschland mitnehmen. Wer die Grenze passiert, muss sich für 14 Tage in Quarantäne begeben. Diese zwei Wochen der Isolation sind Pflicht und können nicht durch ein negatives Corona-Test-Ergebnis verkürzt werden. Das gilt auch für Genesene und Geimpfte, wie aus der Coronavirus-Einreiseverordnung der Bundesregierung hervorgeht: „Nach Aufenthalt in Virusvariantengebieten dauert die Quarantäne 14 Tage und eine vorzeitige Beendigung der Quarantäne ist nicht möglich.“

Großbritannien ist das einzige europäische Land, das derzeit als Virusvariantengebiet zählt. Weltweit tauchen immer wieder neue Mutationen des Virus* auf. Doch Forscher:innen sehen erste Bremsschritte bei den Variationen*. Neben dem Vereinigten Königreich sind elf weitere asiatische und afrikanische Länder als Virusvariantengebiet gelistet. Darunter auch Brasilien, Südafrika und Indien, wo neben der gefährlichen Variante noch eine andere tödliche Krankheit droht.
Indische Mutation breitet sich aus: Großbritannien ist Virusvariantengebiet
Länder, die nicht als Virusvariantengebiet eingestuft sind, können relativ leicht bereist werden. So gilt in Deutschland generell zwar eine Quarantänepflicht bei Einreise aus einem Risikogebiet, doch diese kann frühzeitig beendet werden. Dabei gelten folgende Regeln:
- Bei Einreise aus einem Risikogebiet: Die Quarantäne kann durch einen Genesenennachweis, einen Impfnachweis oder einen negativen Testnachweis vorzeitig beendet werden. Das bedeutet: Wer bei Einreise einen der drei Nachweise vorweisen kann, muss nicht in Quarantäne.
- Bei Einreise aus einem Hochinzidenzgebiet sind die Regeln etwas strenger: Die Freitestung ist erst fünf Tage nach Einreise möglich. Die offizielle Liste der Risikogebiete finden Sie hier.
Auch Österreich gilt laut Einstufung des RKI* aktuell als Risikogebiet. Wer getestet, genesen oder geimpft ist, kann aber ohne Quarantänepflicht nach Deutschland einreisen. Weil auch Österreich seine Einreiseregeln für Tourist:innen gelockert hat, ist Urlaub in dem deutschen Nachbarland möglich. Diese Regeländerung hatte dazu geführt, dass viele Hotels über Pfingsten ausgebucht waren*. (lb/dpa) *Merkur.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.