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Corona: Söder zu Bayerns Läden - „100 Prozent des Handels wieder geöffnet“

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Von: Christoph Englmann, Mike Schier

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In Deutschland herrscht Uneinigkeit. Verletzt das beschlossene Verkaufsverbot für große Geschäfte das Grundgesetz? Die Gerichte entscheiden unterschiedlich.

Update vom 28. April, 14.20 Uhr: Der bayerische Ministerpräsident Markus Söder hat im Rahmen einer Pressekonferenz über die neuen Maßnahmen für den Handel gesprochen. Mit der Erlaubnis, dass Geschäfte mit mehr als 800 Quadratmetern wieder öffnen dürfen, wenn sie ihre Verkaufsfläche auf diesen Wert reduzieren, seien „de facto 100 Prozent“ des Handels wieder geöffnet, sagte Söder. Somit wird das gestrige Urteil des Bayerischen Verfassungsgerichts umgehend umgesetzt.

Erstmeldung vom 27. April 2020: Berlin - Die deutschen Obergerichte sind sich uneins. Das Verkaufsverbot für große Geschäfte mit mehr als 800 Quadratmetern wird immer mehr zur Kontroverse. Eine einheitliche deutsche Rechtsprechung gibt es in diesem Fall nicht. Vielmehr weisen die Entscheidungen der Gerichte große Uneinigkeit auf. Am Montag verkündeten die Oberverwaltungsgerichte in Bayern, Niedersachsen und dem Saarland unterschiedliche Beschlüsse zur Rechtmäßigkeit der Verkaufsverbote. Der Bayerische Verfassungsgerichtshof (BayVGH) in München sieht in der 800-Quadratmeter-Regel einen Verstoß gegen die Verfassung. Demnach werde der Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes verletzt. Die Oberverwaltungsgerichte in Niedersachsen und dem Saarland dagegen halten die Vorschrift für rechtens. 

Coronavirus in Deutschland: Bayerischer Gerichtshof kritisiert Verkaufsverbot

Die Richter in Bayern rügten die Ausnahme von der 800-Quadratmeter-Vorschrift für Buchhändler und Fahrradhändler – das sei „aus infektionsschutzrechtlicher Sicht sachlich nicht gerechtfertigt“. Der Verwaltungsgerichtshof kritisiert, dass manche Einzelhändler nur einen Kunden je 20 Quadratmeter in den Laden lassen dürfen, andere aber nicht. Die Staatsregierung will die Änderung schon in ihrer heutigen Sitzung anpassen. „Wir bleiben bei der Beschränkung auf 800 Quadratmeter, aber erlauben auch größeren Geschäften die Verkaufsfläche auf 800 Quadratmeter zu begrenzen“, sagte Florian Herrmann, Chef der Staatskanzlei, unserer Zeitung. „Wir werden die Infektionsschutzverordnung im Kabinett an die Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs anpassen.“

Der Gerichtshof verzichtete zuvor darauf, die bayerische Version außer Kraft zu setzen. Diese Entscheidung stelle eine Ausnahme dar, heißt es in der Mitteilung. In der aktuellen Pandemie-Notlage habe das Gericht damit lediglich die Unvereinbarkeit mit dem Grundgesetz festgestellt.

Coronavirus in Deutschland: Obergericht in Niedersachsen verteidigt Maßnahme

Auslöser der bundesweiten Debatte waren zahlreiche Klagen mehrere Einzelhändler in verschiedenen Bundesländern. Auch in Lüneburg und Saarlouis stehen die Gerichte vor der alles entscheidenden Frage. Dort sehen die Richter die Sache aber ohnehin anders als ihre Kollegen in Bayern. Laut niedersächsischem Oberverwaltungsgericht ist die Flächenbeschränkung eine notwendige infektionsschutzrechtliche Maßnahme. Dementsprechend lehnte der 13. Senat den Antrag ab, die Regel vorläufig außer Kraft zu setzen. Geklagt haben vier große Möbelhäuser mit Verkaufsflächen von 25.000 bis 60.000 Quadratmetern aus dem Raum Hannover.

Im Saarland wurde ein Antrag des Kaufhauskonzerns Galeria Karstadt Kaufhof ebenfalls abgelehnt. Das Unternehmen wollte eine Aussetzung der dortigen Corona-Bekämpfungsverordnung erreichen. Jedoch bezeichnete das Gericht die Maßnahmen als ein „geeignetes und erforderliches Mittel, um die Ansteckungsgefahr zu verringern.“

Coronavirus in Deutschland: Sind die Regeln Wettbewerbsverzerrung?

Unterschiedlicher könnten die Rechtsprechungen der einzelnen Obergerichte somit kaum sein. Geht es jedoch nach dem Handelsverband Deutschland (HDE) müsse genau gegenteiliges das Ziel sein. Der Verband fordert einheitliche Regelungen für alle Einzelhändler unabhängig von der Ladengröße. „Der Handel braucht diskriminierungsfreie Regelungen für die Ladenöffnungen“, kritisiert in Berlin Stefan Genth, der Hauptgeschäftsführer des Einzelhandelsverbands HDE. „Wir finden die Regeln wettbewerbsverzerrend und willkürlich“, schimpft Bernd Ohlmann, Sprecher des Handelsverbands Bayern. „Ein großes Möbelhaus kann den Abstand zwischen den Kunden genauso gewährleisten wie ein kleiner Einzelhändler.“ Jeder Tag sei aus Sicht der Unternehmen bedeutsam. Doch „letztendlich kocht jedes Land sein eigenes Süppchen“, resigniert Ohlmann angesichts der vielerorts unterschiedlichen Vorschriften. Sie seien ein Ärgernis für den Einzelhandel. 

Coronavirus in Deutschland: Auch Bürger klagen vermehrt gegen Corona-Maßnahmen

Allmählich schwappt die Klagewelle offenbar auch auf viele Bürger über. Deutschlandweit fechten immer mehr Menschen die Corona-Einschränkungen an. „Die Gerichte verzeichnen eine steigende Zahl von Rechtsschutzgesuchen gegen die Corona-Maßnahmen“, sagte dazu Sven Rebehn, der Bundesgeschäftsführer des Deutschen Richterbunds. „Im Verlauf der Pandemie ist eine Tendenz festzustellen, dass die Gerichte feiner abgestufte, differenzierte Maßnahmen zum Infektionsschutz verlangen und generelle Verbote kritischer bewerten.“

Aktuelle Entwicklungen in der Corona-Krise in NRW lesen Sie hier im News-Ticker.

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