Bundeswehr: Lange Haare nur für Frauen? Gothic-Soldat klagte wegen Diskriminierung - Urteil gefallen

Dem Haar- und Barterlass der Bundeswehr fehlt nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts die gesetzliche Grundlage. Die Haare wachsen lassen dürfen Soldaten deshalb nun aber vorerst noch nicht.
Leipzig - Der Gesetzgeber muss darüber entscheiden, ob bei der Bundeswehr für Männer und Frauen auch künftig unterschiedliche Regelungen zur Länge der Haare gelten sollen. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschied am Donnerstag, dass dem sogenannten Haar- und Barterlass eine ausreichende gesetzliche Grundlage fehle. Die entsprechende Dienstvorschrift sei allerdings für eine Übergangszeit bis zu einer entsprechenden Neuregelung weiterhin anzuwenden. (Az. BVerwG 1 WB 28.17)
Der Haar- und Barterlass der Bundeswehr schreibt Männern im Gegensatz zu Frauen kurze Haare vor. Ein nach eigenen Angaben der sogenannten Gothic-Kultur anhängender Stabsfeldwebel legte Beschwerde ein, weil er die Vorschrift für diskriminierend hält. Seinen Antrag auf Aufhebung der Dienstvorschrift wies das Bundesverwaltungsgericht zurück. Das Gleichberechtigungsgebot schließe es nicht aus, für Soldatinnen und Soldaten unterschiedliche Regelungen zu treffen, erklärten die Leipziger Richter.
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Nur Kleidung und Uniform darf bestimmt werden
Allerdings bedürften Regelungen, die in die Freiheit des Einzelnen eingriffen, "einer hinreichend bestimmten gesetzlichen Grundlage", stellte der erste Wehrdienstsenat des Bundesverwaltungsgerichts fest. Eine solche Grundlage enthalte der maßgebliche Paragraph des Soldatengesetzes aber nicht. Die Norm ermächtige in der gegenwärtigen Fassung nur zu Bestimmungen über die Uniform und die Kleidung.
Da die früher geltende Vorschrift des Paragrafen weiter ausgelegt worden sei und ein "einheitliches Auftreten der Bundeswehr im Interesse ihrer Funktionsfähigkeit" geboten sei, sei der Haar- und Barterlass vorläufig weiter anzuwenden. Der Gesetzgeber werde entscheiden müssen, "ob eine unterschiedliche Regelung der Haartracht von Männern und Frauen in der Bundeswehr künftig weiterhin geboten ist"
Dem Erlass der Bundeswehr nach dürfen die Haare von Soldaten Ohren und Augen nicht bedecken. Bei aufrechter Kopfhaltung darf die Frisur Uniform- und Hemdkragen nicht berühren. Soldatinnen hingegen dürfen ihre Haare im gleichen Fall zum Zopf binden.
Zuletzt sorgte der Fall für Aufsehen, als ein männlicher Student klagte, da er sich von Frauenparkplätzen diskriminiert sah.
afp/dpa