Corona-Impfstoff: CureVac reicht in Deutschland Klage gegen BioNTech ein

Das Unternehmen CureVac reichte nun Klage gegen BioNTech ein. Dabei geht es um den Corona-Impfstoff des Unternehmens.
Düsseldorf - Im Kampf gegen die Corona-Pandemie versuchen diverse Imfpstoff-Hersteller ihren Teil zur Eindämmung des Infektionsgeschehens beizutragen, nun hat ein Hersteller gegen einen anderen jedoch Klage eingereicht. Wie das biopharmazeutische Unternehmen CureVac in einer Mitteilung erklärt, reichte das Unternehmen nun Klage gegen Biontech ein.
Corona-Impfstoff: CureVac reicht in Deutschland Klage gegen BioNTech ein
Demnach erklärt das Unternehmen CureVac in der Mitteilung, dass es „seine geistigen Eigentumsrechte aus mehr als zwei Jahrzehnten Pionierarbeit in der mRNA-Technologie geltend machen wird, die zur Entwicklung von COVID-19-Impfstoffen beigetragen haben“. Demnach hat das Unternehmen beim Landgericht Düsseldorf Klage gegen „die BioNTech SE und zwei ihrer Tochterunternehmen eingereicht und fordert eine faire Entschädigung für die Verletzung einer Reihe der geistigen Eigentumsrechte von CureVac wie EP 1 857 122 B1, DE 20 2015 009 961 U1, DE 20 2021 003 575 U1 und DE 20 2015 009 974 U1, die bei der Herstellung und dem Verkauf von Comirnaty®, dem mRNA-COVID-19-Impfstoff von BioNTech und Pfizer, verwendet wurden“.
CureVac veröffentlicht Mitteilung und fordert „faire Vergütung“ für Rechte an geistigem Eigentum
Wie das Unternehmen in der Pressemitteilung weiter erklärt, sei es jedoch nicht beabsichtigt, rechtliche Schritte einzuleiten, die die Produktion, den Verkauf oder Vertrieb des Impfstoffs behindern könnten. Konkret gehe es dabei um geistiges Eigentum, das durch Curevac geschützt sei, jedoch für das Design und die Entwicklung unter anderem der Corona-Impfstoffe von BioNTech als wesentlich angesehen werden. „Diese betreffen die technische Herstellung von mRNA-Molekülen einschließlich Sequenzmodifikationen zur Erhöhung der Stabilität und zur Verbesserung der Proteinexpression sowie die mRNA-Impfstoffformulierung, die für SARS-CoV-2-Impfstoffe spezifisch sind“, so das Unternehmen CureVac weiter.
Wie der Mitteilung weiter zu entnehmen ist, sollen durch die Klage nun durch eine „faire Vergütung“ die Rechte an geistigem Eigentum „anerkannt und respektiert“ werden.
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