2G im Einzelhandel: Corona-Regel für ganz Deutschland –Doch es gibt Ausnahmen

2G im Einzelhandel kommt. Und das bundesweit. Darauf haben sich am Donnerstag (02.12.2021) Vertreter von Bund und Ländern geeinigt. Doch es gibt Ausnahmen.
Berlin - Nun ist es offiziell: Zur Eindämmung der Corona-Pandemie soll in Deutschland künftig die 2G-Regel im Einzelhandel gelten. Darauf haben sich Vertreter von Bund und Ländern am Donnerstag (02.12.2021) geeinigt. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) sprach mit Blick auf alle beschlossenen Maßnahmen von einem „Akt der nationalen Solidarität“. Mit Blick auf 2G im Einzelhandel bedeutet das: Zugang zu Läden und Geschäften sollen künftig nur noch Kunden haben, die doppelt gegen das Coronavirus geimpft sind, sowie solche, die nach einer Covid-Erkrankung als genesen gelten.
2G im Einzelhandel kommt - Doch es wird Ausnahmen geben
Nun soll die 2G-Regel im Einzelhandel bundesweit eingeführt werden. Einige Ausnahmen stehen bereits fest. Diese betreffen Läden, in denen Waren des alltäglichen Bedarfs verkauft werden, wie Merkel am Donnerstag erklärte. Beispiel: Supermärkte, Apotheken und Drogerien. In Hessen, wo sich Ministerpräsident Volker Bouffier bereits vor wenigen Tagen ausführlicher zu dem Thema äußerte, sind noch zahlreiche weitere Ausnahmen von 2G vorgesehen. Darunter unter anderem:
- Buchhandlungen
- Optiker
- Hörakustiker
- Bau- und Gartenmärkte
- Tankstellen
- Wäschereien
- Reformhäuser
- Getränkemärkte
- Blumenfachgeschäfte
- Stellen des Zeitungsverkaufs
- Tierfuttermärkte
2G im Einzelhandel in Deutschland soll also kommen. Die Einführung soll laut den Beschlüssen von Bund und Ländern unabhängig von der Inzidenz im Land bzw. in der Kommune erfolgen.