Höhere Steuern auf »Daddel-Automaten«
Heuchelheim (so). Der Haushalt der Gemeinde für dieses Jahr, von der Gemeindevertreter-Versammlung unter Leitung von Claudia Coburger-Becker im Februar mehrheitlich beschlossen, gibt den Rahmen vor. Jetzt ist das, was dort an Veränderungen auf den Weg gebracht wurde, umzusetzen und anzuwenden.
Ergo befasste sich der Haupt- und Finanzausschuss am Dienstagabend mit der Hundesteuer und der Spielapparatesteuer und empfiehlt das Anpassen der jeweiligen Satzungen. In beiden Fällen wurden die Sätze etwas angehoben, um die Einnahmen der Gemeinde zu verbessern.
So steigt die Steuer auf Spielautomaten um 25 Prozent; das macht rund 41 000 Euro mehr für die Gemeinde. Die Steuer beträgt je angefangenem Kalendermonat und Apparat bei Apparaten mit Gewinnmöglichkeit in Spielhallen 15 Prozent der Bruttokasse, in Gaststätten 10 Prozent der Bruttokasse. Bei Apparaten ohne Gewinnmöglichkeit werden in Spielhallen 8 Prozent und in Gaststätten 4 Prozent fällig.
Die Hundesteuer steigt um knapp 20 Prozent. Dann kostet der erste Hund in einem Haushalt 61 Euro (bislang 51 Euro). Ein zweiter Hund in einem Haushalt kostet weitere 101 Euro (bislang 84 Euro). Ein dritter (und dann jeder weitere) Hund kostet dann rund 133 Euro (bislang 111 Euro).
Gemeindevertreter tagen am Dienstag
Gefährliche Hunde werden pauschal mit 500 Euro Steuern beaufschlagt. Auf Antrag steuerbefreit, und zwar für mindestens ein Jahr, sind Hunde, die aus dem Tierheim kommen. Allerdings darf es sich dann nicht um gefährliche Hunde handeln. Rund 440 »Waldis« und »Bellos« sind in Heuchelheim und Kinzenbach gemeldet.
Ebenfalls auf der Tagesordnung: Die Beteiligung der Gemeinde Heuchelheim an der »Energiegesellschaft Lumdatal« mit 100 000 Euro. Das finanzielle Engagement bei dem Windpark in Staufenberg hatte Bürgermeister Lars Burkhard Steinz bereits seit dem vergangenen Jahr verhandelt - dies als finanzieller Beitrag der Gemeinde zur Energiewende. Denn eigene Windräder sind in Heuchelheim illusorisch. Die 100 000 Euro stehen im Haushalt für dieses Jahr bereit. Sie können - weil freiwillige Leistung - aber noch nicht freigegeben werden, weil der Haushalt noch nicht genehmigt ist. Dies kann bis April oder Mai dauern. Vor diesem Hintergrund bittet die Energiegesellschaft Lumdatal um einen Grundsatzbeschluss der Gemeindevertretung für die Beteiligung.
Dieser soll - ebenso wie die Verabschiedung der neuen Steuersatzungen -- am kommenden Dienstag - erfolgen. Die neuen Steuerfestsetzungen sollen dann zum 1. April in Kraft treten.