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Jan Ullrich muss nicht vor Gericht

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Ullrich © DPA Deutsche Presseagentur

Frankfurt (dpa). Der frühere Radsport-Star Jan Ullrich muss wegen eines gewalttätigen Angriffs auf eine Escort-Dame nicht vor Gericht. Das Amtsgericht Frankfurt erließ einen Strafbefehl gegen den 45-Jährigen, den Ullrich bereits akzeptiert hat. Es gehe dabei um den Verdacht der Körperverletzung und versuchten Nötigung, teilte die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Mittwoch mit, ohne einen Namen zu nennen. Nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur handelt es sich um Jan Ullrich.

Der frühere Weltklasse-Radprofi muss insgesamt 7200 Euro bezahlen, verteilt auf 180 Tagessätze zu 40 Euro. Da der Strafbefehl bereits rechtskräftig ist, gilt Ullrich als vorbestraft. Ein weiterer Tatvorwurf - Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz - wurde vom Gericht nicht weiterverfolgt. Die Sportlegende selbst oder ein Anwalt waren für eine Stellungnahme zunächst nicht erreichbar.

Ullrich gilt als einer der besten deutschen Radsportler. 1997 gewann er als erster und bislang einziger Deutscher die Tour de France. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft hat sich der ehemalige Rennsportprofi bei dem Opfer, einer damals 31 Jahre alten Escort-Dame, für den Übergriff entschuldigt und eine Entschädigung gezahlt. Die Frau sei daraufhin nicht mehr an einer weiteren Strafverfolgung interessiert gewesen. Wie viel Geld an die Frau gezahlt wurde, ist unklar.

Zu dem Zwischenfall war es in der Nacht zum 10. August 2018 in einem Frankfurter Luxushotel gekommen. Den Ermittlungen zufolge beleidigte Ullrich die Frau zunächst. Außerdem habe er die 31-Jährige aufgefordert, die im Voraus für ihre Dienste gezahlten 600 Euro zurückzuzahlen.

»Als die Geschädigte sich in eine Ecke des Hotelzimmers flüchtete, griff der Angeklagte ihr mit einer Hand an den Hals und stieß sie mit dem Rücken gegen eine Wand«, heißt es in der Mitteilung der Staatsanwaltschaft. Der Sportler habe die Frau daraufhin gewürgt und mit der Faust gegen ihren Arm geschlagen. Das Opfer erlitt unter anderem Hautrötungen, einen Bluterguss sowie Schmerzen an Hals und Schultern, die ihre Bewegungsfähigkeit eingeschränkt hätten.

»Der Angeklagte befand sich bei Tatbegehung aufgrund vorherigen Alkohol- und Drogenkonsums in einem Zustand, in dem seine Fähigkeit, nach der vorhandenen Unrechtseinsicht zu handeln, erheblich vermindert war«, teilte die Staatsanwaltschaft gestern mit. (Foto: dpa)

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