Stadt Frankfurt scheitert vor Gericht: NPD-Mann zu unrecht gekündigt

Frankfurt/Main (dpa/lhe) - Die Stadt Frankfurt war im Unrecht, als sie ein NPD-Mitglied als Mitarbeiter des Jobcenters entlassen hat. Das Hessische Landesarbeitsgericht (LAG) hat am Freitag im Berufungsverfahren bestätigt, dass die Kündigung unwirksam war.
Der Mitarbeiter ist NPD-Mitglied und war stellvertretender Landesvorsitzender der Partei. Seit 2010 war er im Jobcenter im Stadtteil Höchst beschäftigt. Die Kommune kündigte ihm Sommer 2014: Der Mann sei für eine Tätigkeit bei der Stadt nicht geeignet, da er als Parteifunktionär für verfassungsfeindliche Ziele eintrete.
Im Dezember 2014 erklärte das Arbeitsgericht die Kündigung für unwirksam. Die Stadt ging daraufhin in Berufung - ohne Erfolg. Das Landesarbeitsgericht berief sich auf «formelle Gründe»: Der Personalrat sei nicht ordnungsgemäß beteiligt worden.
Die Stadt als Klägerin argumentierte zudem, dass der Mann in einem anderen Gerichtsverfahren eine falsche eidesstattliche Versicherung abgegeben habe. Nach Ansicht des Landesarbeitsgerichts war die Versicherung «zwar unklar, aber nicht wahrheitswidrig».