Revision eingelegt nach Urteil gegen Eltern
Limburg (dpa/lhe). Im Prozess gegen Eltern, die für ihre sterbende Tochter zu spät einen Notarzt gerufen haben sollen, hat die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt. Das teilte ein Sprecher des Landgerichts Limburg mit. Das Gericht hatte das Paar aus dem Lahn-Dill-Kreis Mitte Oktober wegen fahrlässiger Tötung zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt. Ursprünglich angeklagt waren der Mann und die Frau wegen Totschlags durch Unterlassen.
Die Tochter war behindert und krank zur Welt gekommen und litt unter anderem an Diabetes. Die Staatsanwaltschaft warf den Angeklagten vor, keinen Notarzt gerufen zu haben, obwohl ihre Tochter kurz vor dem Tod im Oktober 2016 erkennbar in einem kritischen Zustand war. Die Eltern wiesen die Vorwürfe zurück. Nun muss sich der Bundesgerichtshof in Karlsruhe mit dem Fall befassen.