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Rechtsextreme stehen im Fokus

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Verfassungsschützer in Hessen überwachen extremistische Bestrebungen auch per Handy-Ortung. © DPA Deutsche Presseagentur

Wiesbaden - Der hessische Verfassungsschutz hat seine Möglichkeiten zur Observation und zur Ortung von Handys im Jahr 2020 genutzt, um extremistische Bestrebungen zu überwachen. Lauschangriffe oder eine heimliche Videoüberwachung in Wohnungen wurden hingegen nicht erforderlich. Das geht aus dem Jahresbericht der Parlamentarischen Kontrollkommission für den Verfassungsschutz hervor, der jetzt dem hessischen Landtag vorgelegt wurde.

Das geschieht stets mit zeitlichem Abstand. Die Zahlen für 2021 liegen daher noch nicht vor. Der Bericht trägt noch die Unterschrift der früheren Vorsitzenden des Kontrollgremiums, Nancy Faeser (SPD), die inzwischen Bundesinnenministerin geworden ist.

Im Jahr 2020 gab es nach ihren Angaben in Hessen 29 Observationen zur Bekämpfung des Rechtsextremismus, zehn zur Bekämpfung des Islamismus, zwei zur Bekämpfung des Linksextremismus und fünf im Bereich der Spionageabwehr. Vier Observationen dauerten länger als 48 Stunden oder wurden an mindestens drei Tagen innerhalb einer Woche vollzogen - allesamt betrafen den Islamismus. Solche ausgedehnten Beobachtungen sind laut dem hessischen Verfassungsschutzgesetz nur »im Einzelfall« zulässig bei Fällen von erheblicher Bedeutung, »insbesondere, wenn sie darauf gerichtet sind, Gewalt anzuwenden oder Gewaltanwendung vorzubereiten«. Genaueres über die betroffenen Personen oder die Art der Bedrohung geht aus dem Bericht nicht hervor.

Auch Islamismus unter Beobachtung

Eine besondere Bedeutung spielen für den Geheimdienst die Telekommunikationsdaten, die er von den Unternehmen unter bestimmten Bedingungen anfordern kann. Hiervon machte der Dienst im Jahr 2020 insgesamt hundertmal Gebrauch, davon in 65 Fällen zum Kampf gegen Islamismus. 20 Fälle betrafen den Rechtsextremismus, zwei den Linksextremismus, sieben die Spionageabwehr und sechs die Cyberabwehr.

Nicht ganz so häufig waren die Auskunftsersuchen, die der Verfassungsschutz bei Post- oder Telemedienanbietern stellte. Das betraf 42 Fälle, davon 31 zur Bekämpfung des Islamismus. Weitere zweimal fragte der Geheimdienst Daten von Banken oder Finanzdienstleistern ab, jeweils im Zusammenhang mit Linksextremismus. Daneben ortete der Verfassungsschutz zweimal Handys - einmal ging es um Islamismus, im anderen Fall um Spionageabwehr.

Bemerkenswert ist, dass der Geheimdienst 2020 keine »verdeckten Einsätze technischer Mittel zur Wohnraumüberwachung« unternahm. Die wären auch nur im äußersten Fall erlaubt gewesen, nämlich »wenn tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen für eine konkretisierte dringende Gefahr« mit Blick auf die Sicherheit des Landes oder »Leib, Leben oder Freiheit einer Person«.

Sechs Abgeordnete sollen den hessischen Verfassungsschutz kontrollieren. Der Parlamentarischen Kontrollkommission des hessischen Landtags gehören zwei Christdemokraten, zwei Grüne, ein Sozialdemokrat und ein Freidemokrat an. Linke und AfD sind in dem Gremium nicht vertreten. Pitt von Bebenburg

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