Offene Forderungen
Wiesbaden (dpa/lhe). Vor dem Jahreswechsel haben Hessens Städte offene Geldforderungen genau im Blick. So kommt es nur selten zu einer Verjährung von Außenständen, wie eine Umfrage ergab. Zwar warten die Städte meist noch auf viele Millionen Euro, die ihnen Bürger und Unternehmen schulden. Doch der 31. Dezember als Stichtag für Verjährungen bereitet ihnen keine großen Sorgen. Bevor Ansprüche verfallen, lassen die Kommunen ihre Forderungen vollstrecken.