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Nach Fluchtversuch aus dem Gefängnis mit Haft bestraft

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Friedberg/Butzbach (dpa). Ein gescheiterter Fluchtversuch aus dem Gefängnis in Butzbach hat zwei Männern am Dienstag wegen versuchter Gefangenenmeuterei jeweils weitere sechs Monate Haft eingebracht.

Friedberg/Butzbach (dpa). Ein gescheiterter Fluchtversuch aus dem Gefängnis in Butzbach hat zwei Männern am Dienstag wegen versuchter Gefangenenmeuterei jeweils weitere sechs Monate Haft eingebracht. Das Amtsgericht Friedberg sah es als erwiesen an, dass die 31 und 45 Jahre alten Häftlinge im vergangenen Juli unter anderem Seile, Decken und eine Stange organisiert hatten, um damit den Stacheldrahtzaun der Anstalt zu überwinden. Bevor die Gefangenen aber auch nur in die Nähe des Zaunes gelangen konnten, wurde ihr Vorhaben entdeckt.

Wie das Amtsgericht Friedberg mitteilte, hatten die beiden in der Werkhalle des Gefängnisses, wo sie arbeiteten, ihr Fluchtmaterial gebunkert. Nach Angaben des Vorsitzenden Richters Markus Bange warteten sie eine günstige Gelegenheit ab, versteckten die Sachen unter ihrer Kleidung und schlossen zwei Justizbeamte in einem Wachraum ein. Deshalb laute das Urteil auch auf Freiheitsberaubung. Andere Beamte wurden indes schnell auf die sich davonstehlenden Angeklagten aufmerksam, da sie derart voll bepackt »wie Schildkröten« ausgesehen hätten. Vor Gericht räumten die beiden Häftlinge ihre Taten teilweise ein. Demnach habe der 31-Jährige beim Fluchtversuch mitgemacht, weil er zu seiner schwangeren Frau wollte.

Er sitzt wegen Vergewaltigung eine Haftstrafe von drei Jahren und sechs Monaten ab. Der 45-Jährige verbüßt wegen mehrerer Diebstähle eine Freiheitsstrafe von insgesamt sechs Jahren und acht Monaten.

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