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Landesgartenschau GmbH deutlich hinter Zeitplan zurück

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Gießen (mö). Es war der 22. März vergangenen Jahres, als die Landesgartenschau Gießen 2014 GmbH in einer Ausschreibungsdatenbank eine »Vorinformation« über »Umbauarbeiten im Stadtpark Wieseckaue zur 5. Hessischen Landesgartenschau« veröffentlichte.

Danach sollten die auf ein Volumen von 5,2 Millionen Euro bezifferten Bauarbeiten im »Spätsommer 2011« beginnen. Hinter diesem Fahrplan liegt die GmbH demnach deutlich zurück. So ist die Genehmigung, um die Anfang Oktober ausgeschriebenen Baumfällungen in der Wieseckaue durchführen zu können, erst am 13. Dezember bei der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) der Stadt beantragt worden. Dies geht aus dem Genehmigungsbescheid hervor, der der GAZ vorliegt.

Dass es im zweiten Halbjahr offensichtlich zu Verzögerungen gekommen ist, die mit dem laufenden Bürgerbegehren nichts zu tun haben, lässt sich auch der Homepage des Gartenschau-Architekten Christof Geskes entnehmen. Dort wird als Baubeginn ebenfalls »September 2011« angegeben. Der Landschaftsarchitekt aus Berlin plant auch die nächste NRW-Landesgartenschau in Zülpich, die wie Gießen zwischen April und Oktober 2014 stattfinden soll. In Zülpich wird seit Monaten gebaut.

Die vom städtischen Umweltamt mit Datum vom 12. Januar erteilte Genehmigung zur Fällung von 149 Bäumen, die nicht im Zusammenhang mit Bauarbeiten an den Teichen stehen, ist bislang die einzige, die die Gartenschau GmbH für die in diesem Winter geplanten Arbeiten vorliegen hat. So fehlen noch die wasserrechtlichen Genehmigungen für die bereits vor geraumer Zeit ausgeschriebenen Projekte am Neuen Teich und am Schwanenteich sowie für die Gestaltung des Nordeingangs (Quellgarten). Sie werden vom Landkreis Gießen erteilt. Wie Kreissprecher Oliver Keßler auf Anfrage mitteilte, kann die LGS GmbH Anfang nächster Woche mit einem Bescheid rechnen. Fachliche und rechtliche Gründe, die einer Genehmigung im Weg stehen könnten, seien nach derzeitigem Kenntnisstand »nicht erkennbar«, fügte Keßler hinzu.

Was die umstrittenen Baumfällungen betrifft, hatte in den letzten Tagen wiederholt der Termin 29. Februar eine wichtige Rolle gespielt. So hatte der Förderverein Landesgartenschau in seinem am Samstag in den Tageszeitungen veröffentlichten »Offenen Brief an den Magistrat«, den auch die beiden LGS-Geschäftsführer unterzeichnet hatten, behauptet, nach dem 29.2. dürften aus artenschutzrechtlichen Gründen keine Bäume gefällt werden. Die ganze Wahrheit war das nicht.

Im Paragraf 39 des Bundesnaturschutzgesetzes, der Baumfällungen zwischen März und Oktober grundsätzlich verbietet, ist eine Ausnahmeregelung formuliert. Danach greift die besagte Frist dann nicht, wenn für die Baumfällungen eine behördliche Genehmigung vorliegt. Das ist seit dem 12. Januar der Fall. Allerdings hat die UNB der Bauherrin in einer »Nebenbestimmung« zur Genehmigung die Auflage erteilt, die Bäume vor dem 29. Februar zu fällen.

Ersatzbiotop für Teichhuhn

Und das ist nicht die einzige Auflage. So müssen unter anderem vor Beginn der Baumfällungen noch zwei Verträge zur Baulast in der umgestalteten Wieseckaue und zum naturschutzrechtlichen Ausgleich über Ökopunkte abgeschlossen werden. Vor dem 29. Februar sollen überdies Nistkästen für Fledermäuse und Vögel in der Nähe der Fällzonen angebracht werden. Die geplanten Neuanpflanzungen müssen mindestens einen Stammumfang von 20 bis 25 Zentimeter aufweisen. Auch im Zusammenhang mit den wasserrechtlichen Genehmigungen kommt wohl noch einiges auf die Gartenschaugesellschaft zu. So muss beispielsweise bis Ende April am Schwanenteichufer auf 70 Meter Länge ein »geeignetes Ersatzbrutbiotop« für das geschützte Teichhuhn angelegt werden.

Derweil hat die LGS GmbH dieser Tage weitere Arbeiten zur Erschließung des Gartenschau-Geländes ausgeschrieben. Es geht um einen gut 500 Meter langen Abwasserkanal, um Trinkwasserleitungen, Stromkabel und Mastleuchten.

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