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Kurioses im Blaulichtschein

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© DPA Deutsche Presseagentur

Verkehrsunfälle, Ladendiebstähle, Alkoholdelikte, nicht selten auch Verbrechen wie Körperverletzung, Mord und Totschlag - der Polizeialltag konfrontiert die Beamten in Uniform und Zivil meist mit den Schattenseiten des Lebens. Doch hin und wieder gibt es auch kuriose Geschichten, die bei allem kriminellen Hintergrund doch Anlass zum Schmunzeln, Staunen oder verständnislosem Kopfschütteln geben. Eine kleine Auswahl aus diesem Jahr.

Was Gesetzesbrecher betrifft, gilt in unserem Rechtssystem ja zunächst einmal die Unschuldsvermutung. Und das ist gut so. Niemand ist ein Dieb, Räuber oder Mörder, bevor ein Gericht das entschieden hat. Wohlgemerkt: ein Gericht, nicht der Angeklagte oder mutmaßliche Straftäter selbst.

Ein 20-Jähriger nahm die Unschuldsvermutung für sich selbst so selbstverständlich in Anspruch, dass er eines schönen Vormittags im Mai bei der Marburger Polizei vorsprach. Nicht um sich zu stellen, sondern um den Verlust seines Ausweises anzuzeigen.

Der Versuch, durch die Ordnungshüter wieder in den Besitz seines Perso zu kommen, endete kläglich. Der zuständige Beamte stellte im Handumdrehen fest, dass gegen den jungen Mann ein Haftbefehl vorlag. Die Folge: Fürs Erste braucht der 20-Jährige seine Legitimation nicht mehr, da er Freiheit und frische Luft für einige Zeit mit einer Zelle eintauschen muss.

Fazit der Beamten: »Nicht jeder Besuch bei der Polizei zum Zwecke der Anzeigenerstattung verläuft ohne Probleme und kann zudem mit einer bösen Überraschung enden.«

Das musste auch ein anderer Zeitgenosse feststellen, der einige Stunden später gegen Mitternacht die Marburger Polizei wegen einer Sachbeschädigung an seinem Wagen kontaktierte. Offensichtlich wies die Zunge des 24-Jährigen schon erhebliche Lähmungserscheinungen auf, sodass ihm die Beamten empfahlen, die Anzeige doch am nächsten Tag nüchtern vorzutragen.

Dieser eigentlich vernünftige Vorschlag traf bei dem deutlich alkoholisierten 24-Jährigen nicht auf den notwendigen Zuspruch. Mit der Behauptung, ein Bekannter habe ihn gefahren, erschien er zwei Stunden später auf der Dienststelle, wo er zunächst einmal im Foyer warten musste. Als man ihn zur Anzeigenaufnahme ins Büro holen wollte, war der junge Mann verschwunden. Eine Streife stoppte ihn wenig später - hinter dem Steuer seines Wagens. Zum Glück, ohne dass er Schaden angerichtet hatte. Der unüberlegte Dienststellenbesuch endete mit der Abgabe einer Blutprobe und des Führerscheins.

Nasser Parkplatz

Zu tief ins Glas geschaut hatte auch ein 46-Jähriger im Oktober in Stadtallendorf. Sicherlich wollte er nicht infolge promillebedingter Enthemmung die Geländegängigkeit seines SUV testen. Eher war er zu schnell, schätzte die Beschaffenheit eines Kreisels falsch ein, hob ab und landete schließlich im Wasserbecken einer Springbrunnenanlage.

Im Glauben, straffrei davonzukommen, stritt er gegenüber der Polizei vehement ab, den Wagen gefahren zu haben. Dumm nur, dass er von Zeugen eindeutig identifiziert wurde und den Autoschlüssel in der Jackentasche hatte. Wichtiges Indiz außerdem: die kniehoch nassen Hosenbeine des Mannes, der das Brunnenbecken nicht anders als wassertretend verlassen konnte. Noch dümmer für den Beschuldigten: Ein Beamter erkannte den Trunkenheitsfahrer, der in der Vergangenheit schon einmal am hellichten Tag mit zwei Promille hinter dem Steuer erwischt worden war. Damals stellte die Polizei einen gefälschten polnischen Führerschein sicher. Zu Trunkenheit am Steuer und Sachbeschädigung - am Brunnen entstand ein Schaden von rund 15 000 Euro - kam also auch noch Fahren ohne Fahrerlaubnis.

Tierischer Türöffner

Keine neue Erkenntnis ist die Tatsache, dass die Polizei bei der Aufklärung von Straftaten stark auf die Mitarbeit der Bürger angewiesen ist. Nicht selten zeigt sich auch der beste Freund des Menschen als geschickter »Schnüffler«, wenn es gilt, Schmuggelware wie Rauschgift oder exotische Tiere aufzuspüren.

Ungewöhnlich ist dagegen, wenn ein Hund Amtshilfe leistet, um sein Herrchen zu überführen. Auch hier war Alkohol im Spiel. Beim Herrchen. Eine Fahrt in Schlangenlinien über die Landstraße zwischen Heskem und Dreihausen und ein abgefahrener Außenspiegel in Ebsdorf riefen Ende März die Polizei auf den Plan. Schon bald hatten die Beamten den Halter bzw. dessen Fahrzeug in einem Nachbardorf geortet. Die frischen Unfallschäden an dem schwarzen Kleinwagen waren eindeutig.

Doch Klingeln und Klopfen an der Wohnungstür des Verdächtigen halfen nichts. Der Hausbewohner war offensichtlich in Deckung gegangen und hoffte auf den Abzug der Streife. Doch da hatte der stark alkoholisierte Mann die Rechnung ohne seinen treuen Vierbeiner gemacht. Der war wohl der Meinung, dass man Menschen, die um Einlass bitten, nicht einfach vor der Tür stehen lassen kann. Der Hund sprang von innen gegen die Klinke der Haustür und ermöglichte den Ordnungshütern, den Unfallfahrer dingfest zu machen. Der dürfte wohl darüber nachgedacht haben, was er bei der Erziehung seines Hundes falsch gemacht hat. SYMBOLFOTO: DPA

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