Grundsteuererklärung in Hessen nicht abgegeben? Das droht Immobilienbesitzern jetzt
Die Frist für die Abgabe der Grundsteuererklärung in Hessen ist abgelaufen. Wer die Daten noch nicht übermittelt hat, sollte schnell aktiv werden.
Update vom 1. Februar, 9.25 Uhr: Die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung in Hessen ist abgelaufen. Bis zum 31. Januar hatten die Bürger Zeit, die Daten zu übermitteln. Die Rücklaufquote scheint hoch, liegt hessenweit bei 77 Prozent, doch viele fragen sich trotzdem: Was passiert nun, wenn ich die Grundsteuererklärung nicht abgegeben habe?
„Die Hessische Steuerverwaltung wird unmittelbar nach Ostern Erinnerungsschreiben an diejenigen verschicken, die bis dahin immer noch nicht abgegeben haben. Das wird die letzte Erinnerung sein“, erklärt Hessens Finanzminister Michael Boddenberg. „Wer sich dann immer noch nicht bei seinem Finanzamt gemeldet hat, muss damit leben, dass die Steuerverwaltung seine nicht vorhandenen Angaben schätzt und den Grundsteuermessbetrag festsetzt. Diese Schätzungen sind natürlich mit Unsicherheiten verbunden und es kann niemand wollen, dass es soweit kommt.“
Das Verbraucherportal Finanztip hatte zuvor erklärt, dass auch Verspätungszuschläge von 25 Euro im Monat und unter Umständen ein Zwangsgeld von bis zu 25.000 Euro möglich wären. Davon ist nun in Hessen keine Rede. Die Abgabe ist weiter möglich.
„Nicht notwendig“: Keine Fristverlängerung für Grundsteuererklärung in Hessen
Erstmeldung vom 31. Januar, 15.44 Uhr: Die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung endet am Dienstag (31. Januar). Verlängern will Hessen sie nicht. Das teilte Finanzminister Michael Boddenberg (CDU) am Dienstag in Wiesbaden mit. Es seien rund drei Viertel der Erklärungen eingegangen. „Eine Fristverlängerung ist angesichts dieser guten Rücklaufquote in Hessen nicht notwendig.“ Boddenberg mahnte aber alle, die noch nicht abgegeben haben, dies bald zu erledigen. Er kündigte ein „persönliches Erinnerungsschreiben“ der Steuerverwaltung nach Ostern an.
Hessen geht damit einen anderen Weg als Bayern, das die Frist am Dienstag im Alleingang um drei Monate verlängerte. Man wolle damit insbesondere die steuerberatenden Berufe entlasten, erklärte Finanzminister Albert Füracker (CSU) den Schritt. In Bayern fehlten zuletzt noch rund ein Drittel der Daten aller Grundstückseigentümer, wobei die Quote bundesweit repräsentativ ist. So haben beispielsweise auch im hessischen Schwalm-Eder-Kreis bislang nur 67 Prozent der Betroffenen ihre Erklärung abgegeben und auch Stadt und Kreis Kassel sind kein gutes Vorbild bei der Abgabequote.
Grundsteuererklärung in Hessen: Mehrbelastung für die steuerberatenden Berufe
Auch in Hessen gab es Stimmen, die für eine Verlängerung der Frist plädierten. „Wir fordern den hessischen Finanzminister Michael Boddenberg auf, auch den hessischen Immobilien- und Grundstückseigentümer eine Fristverlängerung bis Ende April 2022 zu gewähren. Es ist aus Gründen der Gleichbehandlung nicht nachvollziehbar, weshalb einem Abgabeverpflichteten in Bayern mehr Zeit zur Abgabe eingeräumt werden soll als einem Eigentümer in Hessen“, kommentierte beispielsweise Younes Frank Ehrhardt, Geschäftsführer von Haus & Grund Hessen, am Dienstag die Fristverlängerung im Nachbarbundesland. Auch er wies auf die Mehrbelastung für steuerberatende Berufe hin.

Ursprünglich hätten die neuen Grundsteuererklärungen bis Ende Oktober 2022 abgegeben werden müssen. Diese Frist war dann aber deutschlandweit bis einschließlich Dienstag (31. Januar) verlängert worden.
Hessen: Abgabe der Grundsteuererklärung auch nach Fristende möglich
Die Abgabe sei auch nach dem Fristende weiter möglich und nötig, betonte Boddenberg. Die Rückmeldungen der vergangenen Tage ließen vermuten, dass viele Menschen dran seien und die Erklärungen in den kommenden Tagen und Wochen fertigstellten. „Wer auch nach dem Erinnerungsschreiben noch nicht abgeben sollte, muss damit rechnen, dass die Steuerverwaltung die Angaben schätzt“, kündigte der hessische Finanzminister an. „Darauf sollte es niemand ankommen lassen.“ (nhe/dpa)