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Hessen erleichtert Volksbegehren

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Von: Pitt v. Bebenburg

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Plenarsitzung Landtag Hessen
Mit der Änderung des Wahlgesetzes dürfen nun 18-, 19- und 20-Jährige an der Wahl zum Hessischen Landtag teilnehmen. © Arne Dedert/dpa

Hessischer Landtag beschließt neues Wahlgesetz mit vielen Punkten. Geistig Behinderte unter Betreuung erhalten Wahlrecht. Zudem gibt es Änderungen für direkte Demokratie.

In Bayern haben Bürgerinnen und Bürger sich erfolgreich per Volksbegehren für die Bienen eingesetzt, in Brandenburg gegen die Gebietsreform und in Berlin für den Erhalt des Flughafens Tegel. In Hessen hat es dagegen noch nie ein erfolgreiches Volksbegehren gegeben.

Das ist kein Wunder: Die Hürden lagen bisher so hoch wie in keinem anderen Bundesland. Das hat der Hessische Landtag am Dienstag in Wiesbaden geändert. Künftig genügen die Unterschriften von einem Prozent der Wahlberechtigten, um ein Volksbegehren in Gang zu bringen, und fünf Prozent, damit es einen Volksentscheid gibt. Bisher lagen diese Hürden bei zwei Prozent und 20 Prozent. „Diese Hürde halten wir für erreichbar“, sagte Christian Heinz (CDU). Die Grüne Eva Goldbach sprach von einem „deutlichen Signal für mehr Volksbeteiligung und gegen Politikverdrossenheit“.

Ein Teil der Neuerungen war durch eine Verfassungsänderung vorbereitet worden, die von den Bürgerinnen und Bürgern vor einem Jahr in einer Volksabstimmung mit großer Mehrheit gebilligt wurde. Neu geregelt werden nun auch die Fristen. Initiatoren haben künftig sechs Monate Zeit, um die Unterstützung von einem Prozent der Wahlberechtigten zu gewinnen. Bisher mussten die Unterschriften innerhalb von zwei Monaten gesammelt werden.

Die neuen Regeln
43 728 Hessinnen und Hessen müssen unterzeichnen, damit ein Zulassungsantrag für ein Volksbegehren gestellt werden kann. Das entspricht einem Prozent der Wahlberechtigten.

218 640 Unterstützerinnen und Unterstützer, also fünf Prozent der Wahlberechtigten, sind erforderlich, damit ein Volksentscheid zustande kommt.

Rund 1,1 Millionen Menschen – also 25 Prozent – müssen im Volksentscheid zustimmen, damit das Volksbegehren erfolgreich ist. Zugleich müssen es mehr Ja- als Neinstimmen sein. 

Vergeblich forderte die SPD ein „Recht auf Anhörung“ im Landtag, wenn die Initiatoren eines Volksbegehrens die erste Hürde genommen haben. CDU, Grüne und AfD lehnten das ab.

Mit der Änderung des Wahlgesetzes dürfen nun 18-, 19- und 20-Jährige an der Wahl zum Hessischen Landtag teilnehmen und sich ins Parlament wählen lassen. Bisher waren dies bundesweit die einzigen Wahlen, bei denen eine Grenze von 21 Jahren galt. Auch hier hatten die Bürgerinnen und Bürger bei der Volksabstimmung für eine Modernisierung votiert.

Der Landtag machte außerdem den Weg frei, damit alle Menschen mit Beeinträchtigung wählen dürfen, selbst wenn sie in allen Angelegenheiten unter Betreuung stehen. Das Bundesverfassungsgericht hatte im Mai entschieden, dass Menschen mit Behinderung das Wahlrecht nicht vorenthalten werden dürfe.

SPD und Linke hatten das Wahlrecht für vollbetreute Menschen schon früher regeln wollen. Ihr Anliegen wurde aber von CDU und Grünen abgelehnt. Innenminister Peter Beuth (CDU) urteilte, die Gesetzentwürfe der Oppositionsfraktionen seien nicht ausreichend gewesen. Dort fehlten klare Regelungen für eine Assistenz bei der Wahl, um Missbrauch auszuschließen.

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