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B 49: RP Gießen leitet Anhörungsverfahren ein

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Gießen/Wetzlar (pm). Der vierspurige Ausbau der B 49 zwischen Wetzlar und Limburg auf einer Gesamtlänge von rund 30 km schreitet weiter voran: Das Regierungspräsidium hat das Anhörungsverfahren für den achten Planungsabschnitt zwischen den Anschlussstellen Biskirchen und Tiefenbach (Lahn-Dill-Kreis) eingeleitet.

Gießen/Wetzlar (pm). Der vierspurige Ausbau der B 49 zwischen Wetzlar und Limburg auf einer Gesamtlänge von rund 30 km schreitet weiter voran: Das Gießener Regierungspräsidium hat jetzt das Anhörungsverfahren für den achten Planungsabschnitt zwischen den Anschlussstellen Biskirchen und Tiefenbach (Lahn-Dill-Kreis) eingeleitet. Das Amt für Straßen- und Verkehrswesen Frankfurt hatte den Ausbau der stark befahrenen Bundesstraße in diesem Bereich auf einer Länge von rund 3,2 km beantragt.

Neben dem vierspurigen Ausbau der überregionalen Ost-West-Verbindungsachse und der Einrichtung von durchgehenden Standstreifen ist auch geplant, die Anschlussstellen Biskirchen (Leun) und Tiefenbach (Braunfels) neu zu gestalten. Zudem soll der Knotenpunkt vor der Ortseinfahrt Biskirchen durch einen Kreisverkehrsplatz entlastet werden. Neben der Errichtung verschiedener Brückenbauwerke werden auch entsprechende Lärmschutzmaßnahmen zum Schutz der Anwohner und der Lahnaue notwendig. Da die Lahn im Bereich der Ausbaustrecke einen stark veränderten und unnatürlichen Zustand aufweist, soll zudem das Flussbett auf etwa einem Kilometer Länge verlegt werden.

Zurzeit senkt der größtenteils zwei- bis dreistreifige Ausbauquerschnitt der Straße enorm die Leistungsfähigkeit und Verkehrsqualität dieser Verbindung, die eine extrem hohe Unfallhäufigkeit aufweist. Im Schnitt passieren an einem Werktag rund 19 600 Fahrzeuge das Nadelöhr, bei einem Schwerlastverkehranteil von rund 15 Prozent. Für 2015 werden rund 24 400 Fahrzeuge täglich erwartet. Die Kosten des Gesamtausbaus inklusive Verlegung des Flussbettes belaufen sich für den achten Bauabschnitt auf rund 33,1 Millionen Euro.

Die Planunterlagen hat das Regierungspräsidium jetzt den betroffenen Kommunen und den zu beteiligenden Behörden und Verbänden übersandt, die sich bis 27. Mai dazu äußern können. Daneben liegen die Unterlagen vom 30. März bis 29. April bei den Stadtverwaltungen Braunfels und Leun zur Einsichtnahme aus. Bürger haben bis 13. Mai Gelegenheit, Einwendungen zu erheben. Das RP wird im Anschluss die Ergebnisse mit den gesamten Planunterlagen dem Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung vorlegen, das über den Planfeststellungsbeschluss und somit abschließend über das Baurecht entscheidet.

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