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Gericht verhängt lebenslange Haft für Raubmord

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Gießen (kan). Schuldig des Mordes in Tateinheit mit Raub mit Todesfolge – so lautete am Donnerstag das Urteil der Fünften Großen Strafkammer des Gießener Landgerichts gegen einen 37-Jährigen. Die Strafe dafür: lebenslange Haft.

Nach über 20 Verhandlungstagen ist damit der Prozess um den Mord an einem 65 Jahre alten Rentner im Anneröder Weg zu Ende gegangen. Der Mann war im Dezember 2010 in seinem Badezimmer wohl mit einer Kurzhantel erschlagen und erst im Februar 2011 dort gefunden worden.

Der Angeklagte nahm das Urteil äußerlich ruhig und nur mit einem leichten Kopfschütteln zur Kenntnis. Er hatte die Tat über seine Verteidiger stets bestritten. Doch die Kammer glaubte ihm nicht. »Wir sind überzeugt, dass es der Angeklagte war, der seinen Freund getötet hat, um an sein Bargeld zu gelangen«, sagte der Vorsitzende Richter Bruno Demel. Gleich drei Mordmerkmale sahen die drei Berufsrichter und die zwei Schöffen verwirklicht: Habgier, Heimtücke und Mord zur Ermöglichung einer anderen Straftat.

Habgier, weil der Angeklagte das Geld des Opfers an sich nehmen wollte; Heimtücke, weil er sich dem Getöteten nach Überzeugung des Gerichts von hinten genähert hat, als der überhaupt nicht mit einem Angriff rechnete; die Ermöglichung einer anderen Straftat, weil der 37-Jährige nach dem Mord die Wohnung des Rentners auf den Kopf gestellt hat, so das Bargeld fand und mindestens 42 000 Euro mitgenommen hat. Weil ein Raubmord immer mit diesen Merkmalen verbunden sei, und diese nicht noch einmal berücksichtigt werden können, erkannte die Kammer keine besondere Schwere der Schuld beim Angeklagten. Das hatte die Staatsanwältin zuvor beantragt.

Nach der Beweisaufnahme ging das Gericht davon aus, dass der Rentner in der Nacht vom 11. auf den 12. Dezember erschlagen wurde. Der Angeklagte selbst hatte bei der Polizei angegeben, seinen Freund am 11. Dezember zuletzt gesehen zu haben. »Danach haben wir keine Lebenszeichen mehr«, sagte Demel. Die Aussagen von Zeugen, die den Getöteten danach noch gesehen haben wollen, sahen die Richter nicht bestätigt.

Dem Angeklagten habe »das Wasser bis ganz weit oben« gestanden, folgerte Demel aus der Beweisaufnahme. Finanzielle Sorgen, ein Umzug und familiäre Probleme hätten zu dem Entschluss geführt, den Rentner zu töten. Dafür sprechen zum einen die Kontobewegungen des Angeklagten, auf denen sich ab November immer wieder größere Einzahlungen finden. Zum anderen habe der 37-Jährige bei der Polizei zuerst zur Herkunft des Geldes gelogen. Erst auf Vorhalte hin gab er an, das Geld sei von seinem Freund. Das glaubte ihm das Gericht sogar – jedoch »nicht zu Lebzeiten« und nicht in dieser Größenordnung. Es mögen 2000 Euro gewesen sein, die der Rentner dem Angeklagten vor seinem Tod geliehen habe, meinten die Richter.

Ein weiteres Indiz gegen den 37-Jährigen war sein Verhalten nach der Tat. Sah man sich zuvor beinahe täglich, habe sich der Angeklagte nach dem 12. Dezember nicht mehr um seinen Freund gekümmert. »Das lässt nur den Schluss zu, dass er wusste, dass der Rentner tot ist.

« Als er schließlich offiziell davon erfuhr, sei er »überhaupt nicht beeindruckt« gewesen. Der Ausdruck der Trauer in einem Telefonat sei »allenfalls ein Lippenbekenntnis« gewesen.

Schwer wog auch, dass DNA-Spuren des 37-Jährigen am Tatort gefunden wurden. Die Wahrscheinlichkeit, dass diese DNA einem anderen Menschen gehöre, liege bei eins zu zehn Millionen, erklärte der Vorsitzende Richter. Ein weiteres Indiz: Die Wohnungstür war nicht aufgebrochen. Der Rentner sei extrem misstrauisch gewesen, habe nur vertraute Personen in seine Wohnung gelassen. »Alle diese Umstände führen uns dazu, dass nur der Angeklagte der Täter sein kann«, schloss Demel die Urteilsbegründung.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, der Angeklagte kann Berufung oder Revision einlegen.

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