Gericht verbietet Fackeln bei Demo durch Büdingen

Büdingen (dab). Die rund 200 rechtsextremen Demonstranten, die für Samstag in Büdingen erwartet werden, dürfen keine Fackeln mit sich führen. Das hat der Verwaltungsgerichtshof Kassel am Freitag entschieden und damit einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Gießen kassiert.
Die Stadt Büdingen hatte die von der Rechtsextremen Melanie Dittmer angemeldeten Demonstration genehmigt, den Fackelzug aber untersagt. Dabei sei besonders das Datum, das an den Beginn der NS-Diktatur erinnere ein Grund, hatte Bürgermeister Erich Spamer argumentiert: Am 30. Januar 1933 war Hitler zum Reichskanzler ernannt worden. Außerdem verbiete die Gefahrenabwehrverordnung der Stadt offenes Feuer im Bereich des geplanten Demonstrationszuges durch die historische Altstadt, in der Hunderte Fachwerkhäuser eng aneinander stehen. Während die Organisatorin bei der Auflage, nicht unmittelbar vor die Hessische Erstaufnahmeeinrichtung zu ziehen, kooperativ war, klagte sie gegen das Verbot des Fackelzuges – mit vorläufigem Erfolg. Die Auflage, keine Fackeln während der Demonstration mitzuführen, sei rechtswidrig, urteilte das Verwaltungsgericht in Gießen am Donnerstag. Es sei nicht ersichtlich, warum Fackeln die öffentliche Sicherheit stören sollten. Die abstrakte Gefahr einer Feuersbrunst sei nicht geeignet, das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit und Meinungskundgabe einzuschränken. Das Gericht verweist auf Martinsumzüge und das Mittelalterfest in der Altstadt. Von diesen Veranstaltungen mit ebenfalls offenem Feuer gingen ähnliche oder höhere Gefahren aus. Spamer sah das anders und legte Rechtsmittel beim Verwaltungsgerichtshof in Kassel ein. Eins seiner Argumente: Das Gericht habe bei seinem Vergleich eines Martinsumzuges mit der bevorstehenden Demonstration nicht berücksichtigt, dass bei Martinsumzügen nicht mit gewaltbereiten Teilnehmern zu rechnen sei. Für den Verwaltungsgerichtshof habe der Brandschutz ebenso wenig eine Rolle gespielt wie das historische Datum oder die Tatsache, dass die Demonstranten an mehreren Flüchtlingsunterkünften vorbeiziehen wollen, sagte der Pressesprecher Harald Pabst der WZ.
Dennoch kamen die Richter zu dem Schluss: Die Teilnehmer einer Demo, die unter Motto "Büdingen wehrt sich - Asylflut stoppen" steht, dürfen keine Fackeln mitführen.
"Der Senat ist der Auffassung, dass vor dem Hintergrund der stark angestiegenen Zahl von Brandanschlägen auf Flüchtlingsunterkünfte das Tragen von Fackeln ein aggressives und provokatives Verhalten ist, das geeignet ist, ein Klima der Gewaltdemonstration und der potenziellen Gewaltbereitschaft zu erzeugen", sagte Pabst. Die Richter hätten zwar nicht mit einem Brandanschlag während der Demonstration gerechnet. Doch habe das Tragen von Fackeln einen einschüchternden Charakter. Die Entscheidung ist unanfechtbar. Was bleibt, ist die Möglichkeit, eine Verfassungsbeschwerde einzulegen.