Gericht erlaubt Fackeln bei Demo durch Büdingen

Büdingen (dab). Die rund 200 rechtsextremen Demonstranten, die für Samstag in Büdingen erwartet werden, dürfen wohl wie gewünscht Fackeln mit sich führen. Das hat das Verwaltungsgericht Gießen entschieden. Damit will sich die Stadt aber nicht zufrieden geben: Sie hat Rechtsmittel dagegen beim Verwaltungsgerichtshof eingelegt.
Die Stadt Büdingen hatte die von der Rechtsextremen Melanie Dittmer angemeldeten Demonstration genehmigt, den Fackelzug aber untersagt. Dabei sei besonders das Datum, das an den Beginn der NS-Diktatur erinnere ein Grund, hatte Bürgermeister Erich Spamer argumentiert: Am 30. Januar 1933 war Hitler zum Reichskanzler ernannt worden. Außerdem verbiete die Gefahrenabwehrverordnung der Stadt offenes Feuer im Bereich des geplanten Demonstrationszuges durch die historische Altstadt, in der Hunderte Fachwerkhäuser eng aneinander stehen. Während die Organisatorin bei der Auflage, nicht unmittelbar vor die Hessische Erstaufnahmeeinrichtung zu ziehen, kooperativ war, klagte sie gegen das Verbot des Fackelzuges – mit vorläufigem Erfolg.
Die Auflage, keine Fackeln während der Demonstration mitzuführen, sei rechtswidrig, urteilte das Verwaltungsgericht in Gießen. Es sei nicht ersichtlich, warum Fackeln die öffentliche Sicherheit stören sollten. Die abstrakte Gefahr einer Feuersbrunst sei nicht geeignet, das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit und Meinungskundgabe einzuschränken. Das Gericht verweist auf Martinsumzüge und das Mittelalterfest in der Altstadt. Von diesen Veranstaltungen mit ebenfalls offenem Feuer gingen ähnliche oder höhere Gefahren aus.
Spamer sieht das anders: Das Gericht habe bei seinem Vergleich eines Martinsumzuges mit der bevorstehenden Demonstration nicht berücksichtigt, dass bei Martinsumzügen nicht mit gewaltbereiten Teilnehmern zu rechnen sei.