Gäfgen-Prozess wird nicht wieder aufgenommen
Frankfurt(dpa/lhe). Der Prozess gegen den Kindsmörder Magnus Gäfgen wird nicht wieder aufgerollt. Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt wies eine Beschwerde Gäfgens zurück.
Der Mörder des Bankierssohns Jakob von Metzler wollte damit die Wiederaufnahme seines Strafverfahrens erreichen. Der Beschluss sei Gäfgen am Freitag zugestellt worden, berichtete das OLG. Die Entscheidung fiel bereits am 29. Juni. Gäfgen war 2003 wegen Mordes vom Landgericht Frankfurt zu lebenslanger Haft mit besonderer Schwere der Schuld verurteilt worden.
Er berief sich zuletzt auf den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Dieser hatte 2010 festgestellt, dass Gäfgen während des Verhörs 2002 Folter angedroht wurde. Das Gericht bewertete dies nach der Menschenrechtskonvention als verbotene unmenschliche Behandlung. Gäfgen berief sich auf dieses Urteil und betrieb die Wiederaufnahme seines Strafverfahrens. Seine Argumentation: Seine Verurteilung 2003 beruhe auf dem gegen ihn ausgeübten Zwang im Ermittlungsverfahren.
Das für eine mögliche Wiederaufnahme in erster Instanz zuständige Landgericht Darmstadt hatte den Antrag bereits im November 2011 zurückgewiesen. »Zu Recht«, wie das OLG nun feststellte: Die Voraussetzungen für eine Wiederaufnahme lägen nicht vor. Auch wenn der Europäische Gerichtshof einen Verstoß festgestellt habe – das Urteil des Landgerichts beruhe nicht auf dem Ermittlungsverfahren, sondern im Wesentlichen auf Gäfgens Geständnis in der Hauptverhandlung.
Die OLG-Entscheidung ist rechtskräftig. Allerdings könnte sich Gäfgen nach Justizangaben ans Bundesverfassungsgericht werden. Seine bisherigen Versuche, den Fall wieder aufzurollen, waren alle gescheitert: Gäfgen legte Revision ein – aber der Bundesgerichtshof verwarf sie als unbegründet. Er erhob Verfassungsbeschwerde – aber sie wurde vom Bundesverfassungsgericht nicht angenommen. Parallel läuft weiterhin ein zivilrechtlicher Schadenersatzprozess.