Freispruch für Biologen bestätigt
Frankfurt - Das Oberlandesgericht Frankfurt (OLG) hat den Freispruch für den Kasseler Evolutionsbiologen Ulrich Kutschera wegen Aussagen über Homosexuelle bestätigt. Wie das OLG gestern mitteilte, wurde die Revision verworfen. Es handele sich um eine nicht strafbare Meinungsäußerung. Kutschera hatte 2017 in einem Pressegespräch über homosexuelle Beziehungen hergezogen und diese mit Kindesmissbrauch in Zusammenhang gebracht.
dpa