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Extremisten vor Gericht

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Frankfurt/Wiesbaden (dpa/lhe). Islamistisch motivierte Straftaten halten die hessische Justiz auch 2017 in Atem. Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt rechnet bereits mit zwei neuen Verfahren, wie der Sprecher Ingo Nöhre sagte. Ein Verfahren vor dem OLG-Staatsschutzsenat läuft noch: Dem 28 Jahre alten Angeklagten wird vorgeworfen, Mitglied der islamistischen Terrormiliz Al-Shabaab in Somalia gewesen zu sein. Er soll auch eine schwere staatsgefährdende Gewalttat vorbereitet und den Umgang mit Kriegswaffen gelernt haben.

Rund 70 Verdachtsfälle Bei der Staatsschutzkammer des Frankfurter Landgerichts sind noch vier Verfahren anhängig, wie Gerichtssprecher Werner Gröschel sagte. In einem davon läuft die Hauptverhandlung. Ein 33-Jähriger ist angeklagt, weil er am syrischen Bürgerkrieg teilgenommen und Spenden für die Terrormiliz Islamischer Staat (IS) gesammelt haben soll. Die Frankfurter Staatsanwaltschaft ermittelt in rund 70 Fällen wegen des Verdachts der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat, wie Oberstaatsanwältin Nadja Niesen sagte. Die Frankfurter Strafverfolgungsbehörde ist beim islamistischen Terror für ganz Hessen zuständig. Mit dem Paragrafen zur Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat (89a Strafgesetzbuch) will der Gesetzgeber Anschläge oder Attentate verhindern. Die Bundesanwaltschaft wird bei den Ermittlungen ständig über die Ergebnisse informiert und entscheidet, ob sie wegen der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im In- oder Ausland übernimmt. Der Verfassungsschutz weiß von rund 130 Islamisten aus Hessen, die nach Syrien oder den Irak gereist sein sollen, um die Terrormiliz (IS) oder andere terroristische Gruppierungen zu unterstützen. Die meisten sind jünger als 30 Jahre und etwa ein Fünftel sind Frauen, teilte das Landesamt auf Anfrage mit. Etwa ein Viertel der 130 sind wieder in Hessen; mindestens 25 sind tot. Allerdings: »Zu der Mehrzahl dieser Rückkehrer liegen keine belastbaren Informationen vor, dass sie sich aktiv an Kampfhandlungen in Syrien/Irak beteiligt haben.« Von etwa 20 Rückkehrern haben die Behörden den Angaben zufolge jedoch Informationen, nach denen sie aktiv gekämpft oder eine Ausbildung als Kämpfer absolviert haben. Zwar ziehe es inzwischen deutlich weniger junge Menschen nach Syrien oder in den Irak, es seien aber einige Pläne dazu bekannt. Um diese unterbinden zu können, versuchten die Sicherheitsbehörden möglichst bald davon Kenntnis zu bekommen. Der Verfassungsschutz rechnet derzeit etwa 1650 Menschen dem Salafismus zu. Als sogenannte islamistische Gefährder, denen ein Attentat oder eine schwere Gewalttat zugetraut wird, stufen die Sicherheitsbehörden rund 40 Menschen ein. Zwei Drittel von ihnen sind laut Innenministerium im Ausland oder in Haft. Die anderen hätten die Behörden seit dem Anschlag auf einen Weihnachtsmarkt in Berlin stärker im Blick, das gelte auch für einschlägig Verurteilte. Wie viele Beamte notwendig sind, um einen »Gefährder« zu überwachen, sagte das Innenministerium nicht. Fachleute gehen von rund 40 Beamten pro Beschuldigtem aus. Justizministerin Eva Kühne-Hörmann fordert eine GPS-basierte Fußfessel für extremistische Straftäter, als einen Baustein für mehr Sicherheit. Damit könne beispielsweise für sogenannte Hassprediger das Verbot kontrolliert werden, eine bestimmte Moschee nicht mehr zu betreten, argumentiert die CDU-Politikerin. So könne auch sichergestellt werden, »dass sich verurteilte extremistische Straftäter bestimmten kritischen Infrastrukturen wie Kraftwerken, Bahnhöfen oder Flughäfen nicht nähern«.

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