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500 Euro Strafe für »blöde Kuh«: Hartz-IV-Empfänger verurteilt

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Lauterbach/Mücke (dpa). Für die Beleidigung von zwei Mitarbeiterinnen der Hartz-IV-Behörde des Vogelsbergkreises muss ein uneinsichtiger Sozialhilfeempfänger 500 Euro Strafe zahlen. Das Amtsgericht in Lauterbach verurteilte am Dienstag den 53-Jährigen aus Mücke wegen Beleidigung.

Lauterbach/Mücke (dpa). Für die Beleidigung von zwei Mitarbeiterinnen der Hartz-IV-Behörde des Vogelsbergkreises muss ein uneinsichtiger Sozialhilfeempfänger 500 Euro Strafe zahlen. Das Amtsgericht in Lauterbach verurteilte am Dienstag den 53-Jährigen aus Mücke wegen Beleidigung.

Der gelernte Heizungsbauer soll die Angestellten in ihrem Büro als »blöde Kuh« und »verblödet« bezeichnet haben. »Ihr verarscht mich doch alle«, war eine weitere Aussage. Vor Gericht räumte der Mann seine deftigen Worte ein: Er habe sich von den Mitarbeiterinnen ungerecht behandelt gefühlt. Diese hätten ihn als teilweise arbeitsfähig eingestuft, obwohl er unter mehreren Krankheiten leide. Die Beleidigungen seien ein »Hilferuf« gewesen. Zu einer Entschuldigung im Gerichtssaal wollte er sich nicht durchringen. Mit der Verurteilung entsprach das Gericht dem Strafantrag der Staatsanwaltschaft.

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