500 Euro Geldstrafe
Bensheim (dpa/lhe). Eine 61 Jahre alte Frau muss nach dem Teilen eines Facebook-Beitrags zu der tödlichen Messerattacke in Chemnitz 500 Euro an ein Kinderhospiz zahlen.
Das Verfahren gegen sie sei bis zur Zahlung des Geldes vorläufig eingestellt, sagte ein Sprecher des Amtsgerichts Bensheim am Dienstag zu einer Entscheidung des Gerichts. Staatsanwaltschaft wie auch Verteidigung seien mit dieser Entscheidung einverstanden gewesen.
In Chemnitz war im August 2018 ein 35-jähriger Deutscher von einem Syrer erstochen worden. Die Tat löste damals rechte Demonstrationen und fremdenfeindliche Übergriffe aus. Die 61-Jährige hatte auf Facebook einen Beitrag geteilt, auf dem ein Haftbefehl gegen den Tatverdächtigen zu sehen war. Hiermit soll die 61-Jährige nach Auffassung der Staatsanwaltschaft in Kauf genommen haben, dass die Unbefangenheit der Verfahrensbeteiligten sowie die für den Verdächtigen geltende Unschuldsvermutung gefährdet wurde. Diese besagt, dass jeder, der einer strafbaren Handlung beschuldigt wird, so lange als unschuldig anzusehen ist, bis seine Schuld in einem öffentlichen Verfahren nachgewiesen ist.
Die Frau ist nach Angaben des Gerichtssprechers nicht vorbestraft. Sie habe angegeben, nicht gewusst zu haben, was sie tut. Zudem sei der Urheber des Facebook-Beitrags sehr milde bestraft worden.