Erneut Urteil zu Genesenenstatus
Frankfurt - Ein weiteres Verwaltungsgericht in Hessen hält die Verkürzung des Genesenenstatus von sechs auf drei Monate nach überstandener Covid-19-Erkrankung für verfassungswidrig. Das Verwaltungsgericht Gießen verpflichtete daher den Lahn-Dill-Kreis, einer Frau wegen einer Coronavirus-Infektion eine Bescheinigung über den Genesenenstatus mit einer Gültigkeit von sechs Monaten auszustellen.
Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. dpa