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Drei Doktoranden in fünf Jahren beim Täuschen erwischt

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Gießen (si). Die Justus-Liebig-Universität hat in den vergangenen fünf Jahren drei Doktoranden wegen wissenschaftlichen Fehlverhaltens die Promotion verweigert. Alle hatten ihre Arbeiten schon fertiggestellt und eingereicht: Zwei in der Medizin, einer in Agrar-/Ernährungswissenschaften. Das teilte die Hochschule auf Anfrage mit, weitere Details sind nicht bekannt.

Die Daten hat die Verwaltung kürzlich für den hessischen Landtag aufbereitet. Grund war ein Anfrage der Grünen-Abgeordneten Sarah Sorge und Angela Dorn zu »Täuschungsversuchen bei Promotionen und Hochschulabschlüssen« an den hessischen Hochschulen. Sie fragten auch, was die Promotionsordnungen an den Hochschule regeln; welche Erklärungen die Verfasser abgeben müssen, dass sie ihre Arbeiten selbstständig verfasst haben; in wie viel Abschlussprüfungen wissenschaftliches Fehlverhalten zum Ausschluss bis hin zur Exmatrikulation führte; und schließlich, ob es deshalb womöglich dienstrechtliche Konsequenzen gegeben hat. Mit einer Antwort der Landesregierung rechnet die Grünen-Fraktion noch in diesem Monat, hieß es dort.

Wie die drei Dissertationen an der Universität Gießen aufgeflogen sind, ist unklar. Ebenso die Frage, worin das wissenschaftliche Fehlverhalten genau bestand. Denkbar sind klassische Plagiate, also die Übernahme fremder geistiger Leistungen, ohne dies kenntlich zu machen, aber auch plumpe Fälschungen, etwa von Daten. Möglich wäre auch, dass ein Ghostwriter tätig war und dies herauskam.

Nicht berücksichtigt sind in der Gießener Statistik vier weitere medizinische Dissertationen, bei denen seit einigen Monaten der Verdacht besteht, dass die Verfasser gegen wissenschaftliche Standards verstoßen haben könnten. Es handelt sich durchweg um Arbeiten, die der frühere Gießener Medizin-Professor Joachim Boldt betreute, dem Ende letztes Jahres selbst im großen Umfang wissenschaftliches Fehlverhalten nachgewiesen wurde. Mit der Überprüfung dieser Dissertationen hat die Universität (wie berichtet) einen externen Gutachter beauftragt.

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